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Laufende Genehmigungsverfahren

Sofern aktuelle Bekanntmachungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu laufenden Genehmigungsverfahren existieren, werden Ihnen diese nachfolgend als Download zur Verfügung gestellt.

Hinweis zur Einsichtnahme

Für die Einsichtnahme in ausgelegte Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheide im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nutzen Sie bitte vordringlich die Einsichtnahme über das Internet. Die Auslegungszeiträume werden auf Grund der Sondersituation bis zur Einwendungs- bzw. Klagefrist ausgeweitet. Sollte Ihnen eine Online-Einsicht nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die folgende Telefonnummern:
02861/681-6824 oder 02861/681-6726.

Amtliche Bekanntmachung
gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
in Verbindung mit § 10 Abs. 8 und 9 BImSchG

Amtliche Bekanntmachung
gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
in Verbindung mit § 19 Abs. 3 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Amtliche Bekanntmachungen nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Amtliche Bekanntmachungen nach § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Amtliche Bekanntmachungen nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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