Bauantrag
Neu bauen, umbauen, ein Gebäude anders nutzen oder abreißen – Ihren Bauantrag können Sie mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beim Kreis Borken einreichen. Wie der Ablauf des weiteren Verfahrens ist, erfahren Sie hier.
Ablauf eines Bauantrags
- Bauantrag
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung. - Bauvoranfrage / Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden. - Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW 2018)
Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung. Die genehmigungsfreien Vorhaben sind in § 62 BauO NRW 2018 aufgeführt - Freistellungen (§ 63 BauO NRW 2018)
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. - Einfaches Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018)
Das einfache Baugenehmigungsverfahren wird für alle baulichen Anlagen durchgeführt, die nicht dem Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. der Genehmigungsfreiheit unterliegen bzw. Sonderbauten nach § 50 BauO NRW 2018 sind.