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Windenergieanlagen

Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) ist eine Vielzahl von technischen und rechtlichen Aspekten, die sich aus ganz verschiedenen Fachgebieten ergeben, zu berücksichtigen.

Hinweise zum Genehmigungsverfahren

Planungsrechtliche Kriterien, statische Prüfungen, Landschaftsschutz, Flugsicherheit, optische Beeinträchtigungen, Rücksichtnahmegebot, Konkurrenzsituationen, Arbeitsschutz bei Arbeiten in großen Höhen, Sicherheitsabstand von Strom- und Gasleitungen, Zugang zum Stromnetz und Beeinträchtigung von Mobilfunkrichtstrecken gehören zu den regelmäßig zu betrachtenden Aspekten. Einen wesentlichen Kernpunkt bei der Prüfung stellen die Anforderungen des Immissionsschutzes hinsichtlich Schallimmission und Schattenwurf dar.

Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamthöhe bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), für kleinere Anlagen ist eine Baugenehmigung ausreichend. Änderungen an bereits genehmigten WEA (zum Beispiel Standortverschiebung, Typwechsel, Änderung der Betriebsweise usw.) sind dann ebenfalls nach dem jeweiligen Genehmigungsrecht durchzuführen. Im Bereich des BImSchG ist je nach Umfang der Umweltauswirkungen der geplanten Änderung eine Anzeige nach § 15 BImSchG oder ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG durchzuführen.

Für Antragsteller und Planer haben wir die wichtigsten Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen in Form eins Merkblatts zusammengestellt, das Sie in unserem Downloadbereich finden.

Bitte benutzen Sie für die Antragstellung unsere speziell für WEA angepassten Antragsformulare.

Die allgemeinen Antragsunterlagen werden in 10-facher Ausfertigung benötigt. Die Fachgutachten (Schallimmissionsprognose, Schattenwurfgutachten, landschaftspflegerischer Begleitplan, Typenprüfung, ggf. Standsicherheitsgutachten und Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung) fügen Sie bitte jeweils 4-fach bei. Zur Beteiligung von Richtfunk-, Strom- und Gasleitungsbetreibern sind zusätzlich 5 Kopien des Antragsformulars, der topografischen Karte und des Lageplans erwünscht.

Wir beraten Sie gern im Vorfeld einer Antragstellung hinsichtlich der zu erstellenden Antragsunterlagen, kritischen Fragen des einzelnen Standorts und aktuellen Entwicklungen.

Wo kann ich im Kreis Borken eine Windenergieanlage bauen?

Windenergieanlagen dürfen (von Eigenverbrauchsanlagen abgesehen) nur in ausgewiesenen Konzentrationszonen gebaut werden. Die Lage der aktuell gültigen Konzentrationszonen können Sie im Geodatenatlas einsehen. Wählen Sie dann den Aufgabenbereich "Bauen & Wohnen" aus. Bei der sich dann aufbauenden Karte können über "Inhalte" unter der Rubrik "Wind" die Themen "Windkraftanlagen" und "Rechtsgültige Windzonen" ausgesucht und angezeigt werden.

Für die Ausweisung neuer Konzentrationszonen ist nicht der Kreis Borken, sondern die kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Zum aktuellen Planungsstand neuer Windenergiezonen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.

Informatives zum Herunterladen

Kontakt

GeoDatenAtlas
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GeoDatenAtlas Windkraft & Biogas

Wo wurden im Kreis Borken Wind- und Biogasanlagen errichtet, wo sind neue Anlagen geplant?
Diese und weitere Anlagen- und Standortinformationen sind auf der interaktiven Kartenanwendung sofot abrufbar.

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