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Feuer- und Brandschutz

Für den Brandschutz und die Hilfeleistung sind in erster Linie die Städte und Gemeinden zuständig. Der Kreis Borken ist dann zuständig, wenn ein überörtlicher Bedarf besteht. Er ist zudem Brandschutzdienststelle für den vorbeugenden Brandschutz.

Überörtlicher Brandschutz und Hilfeleistung

Im Kreis Borken gibt es 17 freiwillige Feuerwehren, die den Brandschutz und die Hilfeleistung in ihren Städten und Gemeinden sicherstellen. 

Der Kreis hält für die Feuerwehren eine gemeinsame Atemschutzübungsstrecke und eine Schlauchpflegerei vor. Er sorgt zudem für die weitergehende Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen.

Für den überörtlichen Bedarf werden verschiedene Sonderfahrzeuge und –geräte vorgehalten. Für große Einsatzlagen wie Hochwasser oder einen Moorbrand bestehen kreisweite Einsatzkonzepte (Kreisbereitschaften).

Bei der Aufsicht über die Feuerwehren und der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben unterstützt der Kreisbrandmeister den Landrat.

Kreisbrandmeister ist Stefan van Bömmel. Seine Vertreter sind Christoph Terwiel und Marco van Schelve.

Kontakt

Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienstelle des Kreises gibt im Baugenehmigungsverfahren eine Stellungnahme gegenüber der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Borken und der Stadt Ahaus ab. Die Städte Bocholt, Borken und Gronau halten eigene Brandschutzdienststellen vor.

Eine Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren ist bei Sonderbauten erforderlich und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Dabei wird geprüft, ob die Anforderungen an den abwehrenden Brandschutz erfüllt sind, hierzu zählen:

  • die ausreichende Versorgung mit Löschwasser,
  • die Zugänglichkeit und Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  • die Sicherstellung des 2. Rettungsweges,
  • die Rauchableitung,
  • das Erfordernis von Brandmeldeanlagen oder Brandbekämpfungseinrichtungen.

Die Brandschutzdienststelle steht gerne auch im Vorfeld der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes beratend zur Verfügung. 

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Berücksichtigung der Stellungnahme und die vorgeschlagenen Bedingungen und Auflagen für die Baugenehmigung. 

In besonderen Fällen nimmt die Brandschutzdienststelle an Bauzustandsbesichtigungen, Wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen teil.

Ferner erfolgt eine Anleitung der Brandschutztechniker in den Städten und Gemeinden des Kreises.

Kontakt

Psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte

Die psychosoziale Unterstützung (PSU) der Feuerwehren im Kreis Borken hilft den Einsatzkräften dabei, belastende Einsätze/Eindrücke zu verarbeiten. Dazu stehen im Kreisgebiet mehrere Teams mit ausgebildeten Helfern bereit.  Auf folgenden Seiten kann Kontakt zu den PSU-Ansprechpersonen aufgenommen und ein Antrag auf psychosoziale Unterstützung gestellt werden.

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