Jagdwesen und Jagdscheine
In der Natur aktiv sein, Verantwortung für Artenvielfalt und den Erhalt heimischer Wildtierbestände übernehmen - immer mehr Menschen interessieren sich für die Jagd. Der Kreis Borken ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung.
Jagdscheine
Die Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) geregelt.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann.
Kontakt
Jagdbezirke im Kreis Borken
Die Grundfläche des Kreises Borken teilt sich in 391 Jagdbezirke auf, davon sind 181 Eigenjagdbezirke und 210 gemeinschaftliche Jagdbezirke. Den gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht ein Vorstand vor, der von den einzelnen Jagdgenossen, d. h. den Grundstückseigentümern eines Jagdbezirkes, gewählt wird. Die einzelnen Jagdbezirke werden in der Regel an Jägerinnen bzw. Jäger verpachtet oder durch die jeweilige Eigentümerin bzw. den jeweiligen Eigentümer selbst bejagt.
Im GeoDatenAtlas Jagdbezirke sind die Abgrenzung und die Bezeichnung der Jagdbezirke im Kreis Borken durch Klick auf den jeweiligen Jagdbezirk sofort abrufbar.