Hausschlachtungen
Bei Hausschlachtungen (= Schlachtungen/Tötungen außerhalb eines zugelassenen Schlachtbetriebes für den eigenen häuslichen Gebrauch) von
- als Haustiere gehaltenen Huftieren (= Haustiere der Gattungen Rind, einschl. Bubalus und Bisons, Schwein, Schaf und Ziege sowie als Haustiere gehaltenen Einhufer)
und
- als Farmwild gehaltenen Huftieren
ist seit dem 21.05.2010 grundsätzlich nur eine amtliche Fleischuntersuchung und bei bestimmten Tierarten (Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können) eine amtliche Trichinenuntersuchung vorgeschrieben.
Lebenduntersuchung
Eine vor der Schlachtung durchzuführende Lebenduntersuchung (amtliche Schlachttieruntersuchung) ist nur dann zusätzlich notwendig, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres feststellt, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.
Anmeldung der Untersuchung
Die o.g. Untersuchungen werden durch amtliche Tierärztinnen/Tierärzte durchgeführt und sind bei dem jeweils zuständigen Beschautierarzt/-tierärztin spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung anzumelden. Informationen zum jeweils zuständigen Beschautierarzt/In erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 02861 681-3803.