Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Hausschlachtungen

Bei Hausschlachtungen (= Schlachtungen/Tötungen außerhalb eines zugelassenen Schlachtbetriebes für den eigenen häuslichen Gebrauch) von

  • als Haustiere gehaltenen Huftieren (= Haustiere der Gattungen Rind, einschl. Bubalus und Bisons, Schwein, Schaf und Ziege sowie als Haustiere gehaltenen Einhufer)

und

  • als Farmwild gehaltenen Huftieren

ist seit dem 21.05.2010 grundsätzlich nur eine amtliche Fleischuntersuchung und bei bestimmten Tierarten (Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können) eine amtliche Trichinenuntersuchung vorgeschrieben.

Lebenduntersuchung

Eine vor der Schlachtung durchzuführende Lebenduntersuchung (amtliche Schlachttieruntersuchung) ist nur dann zusätzlich notwendig, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres feststellt, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

Anmeldung der Untersuchung

Die o.g. Untersuchungen werden durch amtliche Tierärztinnen/Tierärzte durchgeführt und sind bei dem jeweils zuständigen Beschautierarzt/-tierärztin spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung anzumelden. Informationen zum jeweils zuständigen Beschautierarzt/In erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 02861 681-3803.