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Geflügelpest - akuter Ausbruch

Am 19.11.2025 wurde Ausbruch der Geflügelpest auf einem Putenmastbetrieb in Dorsten-Wulfen (Kreis Recklinghausen) offiziell bestätigt. Um den Betrieb wird eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Davon sind im Kreis Borken die Gemeinden Heiden, Raesfeld und Reken sowie die Stadt Borken jeweils mit einigen Ortsteilen betroffen.

Geflügelpest im Kreis Recklinghausen

Betroffen sind im Kreis Borken von dem Ausbruch im Kreis Recklinghausen die Gemeinden Reken, Heiden, Raesfeld und die Stadt Borken im Süd-Osten. Eine Allgemeinverfügung mit Darstellung der Überwachungszone als Karte und im Wortlaut wird im elektronischen Amtsblatt am 19.11.2025 veröffentlicht und tritt ab dem 20.11.2025 in Kraft.

In der Überwachungszone gelten folgende Regelungen

  1. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
  2. Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
  3. Geflügel und gehaltene Vögel sind so zu halten/isolieren, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren, Tieren nicht gelisteter Arten und erforderlichenfalls zu Insekten und Nagetieren haben. (Stallpflicht)
  4. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist dem Kreis rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
  5. Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, Personen und Transportmitteln in die Betriebe sind untersagt.
  6. Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammenkommen, sind ab sofort verboten.

Stallpflicht bedeutet, dass das gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden muss.

Aus vorgenannten Gründen wird daher eindringlich an alle Geflügelhalter appelliert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Haltungen zu überprüfen und konsequent anzuwenden (siehe auch "Weiterführende Links").

Die Durchführung von Geflügelausstellungen oder -börsen wird in der Überwachungszone bis auf Weiteres untersagt, da das Zusammentreffen von Tieren mit verschiedenen Herkünften ein besonders hohes Risiko für die Virusausbreitung darstellt.
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Einzelne Subtypen von HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Jeweils aktuelle Einschätzungen zum Risiko eines Eintrags in die hiesige Geflügelhaltung findet sich auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts. Aktuell wurde dort das Risiko auf hoch eingestuft, da es zahlreiche Nachweise bei Wildvögeln und bereits mehrere Ausbrüche in landwirtschaftlichen Geflügelhaltungen sowohl in NRW als auch in NI und den NL gibt.

GeoDatenAtlas

GeoDatenAtlas betreffend Reken, Heiden, Borken und Raesfeld

Weitere Informationen sowie die graphische Darstellung Gebietskulisse und eine interaktive Karte, mit der Sie unter Angabe Ihrer Adresse prüfen können, ob Sie innerhalb der Überwachungszone liegen, gibt es im GeoDatenAtlas