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Bienenseuche

Amerikanische Faulbrut (AFB)

Die AFB ist eine durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) hervorgerufene ansteckende Bienenseuche, bei der die Bienenbrut in ihren Zellen verfault (Faulbrut). Das Bakterium wird auf vielfältige Weise (räubernde Bienen, infizierter Futterhonig, infizierte Geräte und Beuten etc.) von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreitet. Unter Umständen können von der Infektion bis zum Ausbruch der Seuche sogar Jahre vergehen, der Erreger selber kann als Spore über 30 Jahre in der Umwelt überleben.

Anders als in anderen Ländern ist in Deutschland die Bekämpfung der AFB mittels Antibiotika (Tetracycline) verboten. Daher sind in Deutschen Honigen auch keine Antibiotika enthalten.

Für Menschen ist die AFB absolut unbedenklich, der Erreger ist nur für Bienen gefährlich. Der Honig aus infizierten Völkern darf daher bedenkenlos vermarktet werden.

Grundsätzlich dürfen Bienen nur mit einer amtstierärztlichen Wanderbescheinigung“ von einem zum anderen Standort verbracht werden. Bei Wanderung innerhalb des Kreises Borken ist derzeit keine Bescheinigung erforderlich.

Varroose

Am 10.03.2026 ist die Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren, die Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV), in Kraft getreten.

Die Verordnung ist auch für die Imkerei von Bedeutung. Sie regelt unter anderem die Meldepflicht bei bestimmten anzeigepflichtigen Tierseuchen. Seit Inkrafttreten der Verordnung wird in diesem Zusammenhang auch der Befall von Bienenvölkern mit Varroa spp. (Varroose) berücksichtigt.

Was ist Varroose?

Die Varroamilbe ist ein Parasit, der Bienenvölker befällt. Sie lebt auf den Honigbienen und entwickelt und vermehrt sich in der verdeckten Bienenbrut. Durch das Saugen an Bienen und ihrer Brut sowie die mögliche Übertragung von Viren wird das Volk erheblich geschwächt. Der Befall von Bienenvölkern durch die Varroamilbe wird als Varroa bezeichnet. Ohne geeignete Behandlung führt ein Befall häufig zu dem Zusammenbruch des gesamten Bienenvolkes.

Die Varroamilbe ist in NRW ubiquitär verbreitet. Durch geeignete Maßnahmen und Arzneimittelbehandlungen kann der Befall zwar reduziert, eine vollständige Tilgung der Varroamilbe jedoch nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich davon auszugehen, dass nahezu alle Bienenvölker in Nordrhein-Westfalen mit Varroamilben befallen bzw. infiziert sind.

Laut Mitteilung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) ist eine zusätzliche Meldung des Befalls einzelner Bienenvölker mit Varroamilben durch Imkerinnen und Imker an den Kreis Borken derzeit weder sinnvoll noch erforderlich.

Sollten sich hinsichtlich der Meldewege oder der Bewertung der Varroose Änderungen ergeben, wird der Kreis Borken entsprechend informieren.

Eine Meldung bei Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut sowie bei einem Befall mit Tropilaelaps-Milben oder dem Kleinen Beutenkäfer ist jedoch weiterhin erforderlich.

Dokumente zum Herunterladen

Weitere Informationen zu verschiedenen Tierseuchen