Bienenseuche
Die AFB ist eine durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) hervorgerufene ansteckende Bienenseuche, bei der die Bienenbrut in ihren Zellen verfault (Faulbrut). Das Bakterium wird auf vielfältige Weise (räubernde Bienen, infizierter Futterhonig, infizierte Geräte und Beuten etc.) von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreitet. Unter Umständen können von der Infektion bis zum Ausbruch der Seuche sogar Jahre vergehen, der Erreger selber kann als Spore über 30 Jahre in der Umwelt überleben.
Anders als in anderen Ländern ist in Deutschland die Bekämpfung der AFB mittels Antibiotika (Tetracycline) verboten. Daher sind in Deutschen Honigen auch keine Antibiotika enthalten.
Für Menschen ist die AFB absolut unbedenklich, der Erreger ist nur für Bienen gefährlich. Der Honig aus infizierten Völkern darf daher bedenkenlos vermarktet werden.
Grundsätzlich dürfen Bienen nur mit einer amtstierärztlichen Wanderbescheinigung von einem zum anderen Standort verbracht werden.
Dokumente zum Herunterladen
- Antrag_auf_Ausstellung_einer_Wanderbescheinigung_Bienen_Gesundheitsbescheinigung_2020.pdf93,99 KB
- Meldebogen_Bienenstaende_und_Voelkerzahlen_-_Stand_2020.pdf42,30 KB