Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf alle Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden) übertragen werden kann.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Eine Gefahr für Menschen und andere Tiere besteht nicht! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Die Tierseuche stammt ursprünglich aus Afrika und hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen. Insgesamt sind 24 Serotypen bekannt, die teilweise zu schweren Erkrankungen bei den empfänglichen Tierarten führen.
In Deutschland wurden seit dem ersten BTV-3 Ausbruch im Oktober 2023 bisher insgesamt 16.600 BTV-3 Ausbrüche gemeldet.
BTV-Typische Klinik findet sich besonders bei Schafen, aber auch Rinder, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können klinisch auffällig sein. Aufgrund der massiven Seuchenausbrüche im gesamten Bundesgebiet im Jahr 2024 wurde der Status „frei von der BT“ für alle Bundesländer aufgehoben. Bis Oktober 2025 wurde in Deutschland nur BTV-3 nachgewiesen.
Nachdem im Februar 2021 der letzte BTV-8 Fall in Rheinland-Pfalz festgestellt wurde, wurde nun am 08.10.2025 in einem Rinderbestand im Ortenaukreis in Baden-Württemberg erneut BTV 8 amtlich festgestellt. Wie das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekannt gab, unterliegen alle BTV empfänglichen Tiere in Baden-Württemberg Verbringungsbeschränkungen, sofern sie in andere Bundesländer, Mitgliedstaaten oder Drittländer verbracht werden sollen. Einzelheiten hierzu können Sie der entsprechenden Pressemitteilung entnehmen.
Auch im Landkreis Berchtesgaden in Bayern wurde ein BTV-Ausbruch des Serotyps 8 bei einem Rind festgestellt. Infolgedessen müssen empfängliche Tiere aus den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern nun besondere Bedingungen bzgl. BTV-8 erfüllen, um in BTV-8 freie Gebiete in Bayern, in andere Länder, andere Mitgliedstaaten oder Drittstaaten verbracht werden zu können. Einzelheiten hierzu sind auf der Internetseite des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu finden.
Ebenfalls wurde im Saarland in der Gemeinde Gersheim am 06.11.2025 bei einem Kalb das BTV-8 Virus amtlich festgestellt. Um den Ausbruch gelten in einem Radius von etwa 150 Kilometer besondere BTV-Verbringungsbedingungen hinsichtlich des Serotyp 8. Betroffen sind hiervon das gesamte Saarland und große Teile von Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen.
Weiterhin wurde am 26.11.2025 aufgrund eines BTV-8 Nachweis bei einer Kuh im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Vom 150km-Radius um den Ausbruchsbetrieb sind auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast der gesamte Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf betroffen. Mittels der anhängenden interaktiven Karte kann überprüft werden, ob eine Betroffenheit vom 150km-Radius vorliegt.
Außerdem wurde nun auch in Sachsen am 11.12.2025 das BTV-8 Virus bei einem Rind im Landkreis Meißen amtlich nachgewiesen. Wie auch bei den anderen Zonen gelten besondere BTV-8 Verbringungsbedingungen. Mittels der interaktiven Karte kann überprüft werden, ob Betriebe innerhalb des 150 km-Radius liegen: https://www.tiergesundheit.sachsen.de/btv-aktuelles.html
Aktuell wurde am 09.01.2026 in Herzogenrath (Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen bei einem Kalb das BTV-8 Virus amtlich festgestellt. Somit vergrößert sich aufgrund dieses Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in RLP). Der Kreis Borken ist größtenteils von dieser Zonierung betroffen und liegt mit zahlreichen Gemeinden in dem gezogenen 150km-Radius.
Mittels der anhängenden interaktiven Karte kann überprüft werden, ob eine Betroffenheit vom 150km-Radius vorliegt und somit strengere Verbringungsregelungen für empfängliche Tiere gelten.
Die einschlägigen Verbringungsregelungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen:
Blauzungenkrankheit | LAVE NRW
Da es sich bei der Blauzungeninfektion um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist jeder Fall eines verdächtigen Krankheitsbildes beim zuständigen Veterinäramt (Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, Tel. 02861/681-3801 oder per E-Mail an TiereUndLebensmittel@kreis-borken.de) zu melden.
Ein Vordruck für die Verdachtsmeldung ist als Download verfügbar.
Für Untersuchungen im Verdachtsfall oder zum Ausschluss der Tierseuche und für Verbringungsuntersuchungen sind die Hinweise der NRW-Untersuchungsämter zu beachten.
Dokumente zum Herunterladen
- 231023-Schreiben-BTV-Verdacht-CVUA-Westfalen-003.pdf114,95 KB






