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Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf alle Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden) übertragen werden kann.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Eine Gefahr für Menschen und andere Tiere besteht nicht! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.

Die Tierseuche stammt ursprünglich aus Afrika und hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen. Insgesamt sind 24 Serotypen bekannt, die teilweise zu schweren Erkrankungen bei den empfänglichen Tierarten führen.

Der aktuell verbreitete Serotyp 3 verursacht schwere Erkrankungen in Schafbeständen. Rinder sind in der Regel nur mit milden Symptomen betroffen und Ziegen scheinen bisher nicht sehr empfindlich zu sein. Typische Symptome vor allem bei Schafen sind hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. Bei Rindern kommt es in erster Linie zu einem Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet.

Bereits in früheren Jahren war Deutschland von einer Infektion mit dem Serotyp 8 stark betroffen. In den Jahren 2006 - 2009 kam es zu zahlreichen, teilweise schweren Erkrankungen und nachdem Deutschland von 2012 bis 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche war, traten zwischen 2019 und 2021 erneut Blauzungenfälle mit dem Serotyp 8 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland auf. Der letzte Ausbruch wurde am 03.02.2021 in Rheinland-Pfalz festgestellt.
Nach einem aufwendigen Tilgungsprogramm wurde Deutschland am 01.06.2023 von der EU Kommission bis zum ersten Ausbruch im Oktober 2023 als amtlich BTV seuchenfrei anerkannt.

Seit Anfang September 2023 wurden erste Fälle eines neuen Seuchengeschehens mit einer Blauzungeninfektion vom Serotyp 3 in den Niederlanden bekannt. Durch den ersten bestätigten am 13.10.2023 bei einem Schaf im Kreis Kleve hat NRW seinen amtlichen Seuchenfreiheitsstatus verloren.

Mittlerweile wurden weitere BT-Ausbrüche in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Hessen festgestellt. Seit Anfang Juni ist im Kreis Borken ein erheblicher Anstieg der Ausbruchs- und Verdachtsmeldungen bei Schafen und Rindern festzustellen.

Der Verlust des Seuchenfreiheitsstauts führt zu erheblichen Verbringungsbeschränkungen für alle empfänglichen Tierarten aus nicht seuchenfreien Gebieten. Während innerhalb der oben genannten Bundesländer die Tiere aus nicht gesperrten Betrieben ohne Einschränkungen transportiert werden können, gibt es sowohl bei Transporten in andere, BT-freie Bundesländer als auch bei Transporten in andere EU-Staaten einige Auflagen zu beachten. Diese sind in der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellten Übersicht zu entnehmen (s. Weiterführende Links).

Aktuell können in Deutschland drei Impfstoffe (BulTaVo3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3) zum Schutz der Tierbestände gegen die Infektion eingesetzt werden. Die Impfungen sind durch die Tierärzte und Tieräztinnen in der HIT-Datenbank einzutragen und führen nicht zu erleichterten Verbringungsmöglichkeiten.

Zu beachten ist, dass die Anwendung der Impfstoffe seit Anfang Juni gestattet wird. Eine Zulassung der genannten Impfstoffe ist noch nicht erfolgt.

Die ständige Impfkommission Vet. des Friedrich-Löffler-Instituts empfiehlt die Impfung empfänglicher Tierbestände ausdrücklich.

Da es sich bei der Blauzungeninfektion um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, ist jeder Fall eines verdächtigen Krankheitsbildes beim zuständigen Veterinäramt (Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, Tel. 02861/681-3801 oder per E-Mail an TiereUndLebensmittel@kreis-borken.de) zu melden.

Ein Vordruck für die Verdachtsmeldung ist als Download verfügbar.

Für Untersuchungen im Verdachtsfall oder zum Ausschluss der Tierseuche und für Verbringungsuntersuchungen sind die Hinweise der NRW-Untersuchungsämter zu beachten .

Dokumente zum Herunterladen

Weitere Informationen zu verschiedenen Tierseuchen