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BVD-Infektion

Die Krankheitskomplex der BVD-Virus-Infektion ist weltweit verbreitet und verläuft bei immunkompetenten Rindern häufig subklinisch oder führt zu milden Krankheitssymptomen wie Diarrhoe, Fieber und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Ausnahmen stellen hochvirulente BVDV-Stämme dar, die zu schweren Erkrankungen mit hoher Letalität führen können. Bei tragenden Rindern wird das Virus über die Plazenta auf den Fetus übertragen. In Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium kommt es zum Umrindern, zu Aborten, Missbildungen oder zur Geburt von persistent infizierten (PI) Kälbern.

Die Bundesverordnung vom 27.06.2016 in Verbindung mit der VO (EU) 2020/689 hat das Ziel, alle Virämiker (Dauerausscheider von BVD-Virus) zu erkennen und auszumerzen, um BVD-unverdächtige Bestände zu schaffen.

Somit dürfen seit dem 01.01.2011 nur noch BVD-unverdächtige Zucht- und Nutzrinder (u. a. auch Mastkälber und Fresser) aus einem Bestand bzw. in einen Bestand verbracht werden.

Es muss also bereits vor dem Verbringen für diese Tiere ein negatives BVD-Untersuchungsergebnis vorliegen und auch in der HIT-Datenbank dokumentiert sein. Dies gilt auch für das Verbringen auf Viehmärkte, Ausstellungen und in sog. Auftriebe.

Untersuchung innerhalb der ersten 20 Lebenstage

Die Rinderhalter sind verpflichtet, alle Kälber, die ab dem 27.06.2016 in Ihrem Bestand geboren sind, innerhalb der ersten 20 Lebenstage untersuchen zulassen. Die Untersuchung erfolgt in der Regel bei den neugeborenen Kälbern mittels Gewebeohrstanzprobe, kann aber auch durch Blutprobe erfolgen.

Ohrstanzproben

In der Vergangenheit hat sich allerdings gezeigt, dass nicht wenige Kälber ohne BVD-Ergebnis auch aus nicht unverdächtigen Beständen abgegeben bzw. eingestallt worden sind. Dieses liegt hauptsächlich daran, dass die Ohrstanzproben zu lange bei den Landwirten gelagert werden und unter Umständen erst Wochen nach der Entnahme ins Labor gelangen.

Deshalb sind die Ohrstanzproben wöchentlich, spätestens jedoch nach 20 Tagen zu untersuchen. In Betrieben, in denen BVD-infizierte Rinder bereits aufgetreten sind, muss die Ohrstanzprobe sofort nach der Entnahme eingeschickt werden.

Die Ohrstanzohrmarken sind beim LKV Krefeld, Telefonnummer 02151 41112 00, Faxnummer 02151 41112 49 kostenpflichtig zu bestellen.

Ergebnisse der Untersuchung

Befinden sich in einem Bestand bereits BVD-negativ getestete Tiere, sind diese nicht erneut zu untersuchen, da ein Ergebnis lebenslang Geltung hat.

Werden bei der Untersuchung virologisch positive Tiere (Virämiker) ermittelt, so müssen diese unverzüglich ausgemerzt werden (entweder Schlachtung oder Tötung). Eine Beihilfe wird hierfür von der Tierseuchenkasse nicht mehr gezahlt.

Auch ein Tier, welches ein fragliches BVD-Ergebnis aufweist, gilt zunächst als BVD-infiziert. Dieses Tier ist mittels Blutprobe oder Ersatzohrmarke umgehend nach zu beproben.

Bestandssperre

Jedes einmal positiv oder fraglich getestete Tier zieht eine Bestandssperre nach sich!

In diesem Fall dürfen im Bestand Rinder ab dem Zeitpunkt der Feststellung der BVD-Infektion nicht aus dem Bestand verbracht werden, außer zum Schlachten. Dieses gilt auch für Kälber, die in reine Mastbestände eingestallt werden sollen. Die Bestandssperre wird in die HIT-Datenbank eingetragen.

Der Besitzer eines betroffenen Bestandes hat alle Rinder, die noch nicht auf BVD untersucht worden sind auf BVD untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungspflicht gilt für alle Bestände, in denen sich das betroffene Tier, dessen Muttertier oder dessen Nachkomme befinden.

In der HIT-Datenbank kann unter dem Menü-Punkt Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit und dann unter dem Button Einzeltierstatus BVD (frei zugänglich) der BVD Status von Rindern (z.B. vor Zukauf) abgefragt werden, in dem die Ohrmarkennummern dort eingeben werden.

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