Geflügelpest/Vogelgrippe
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest eine von zahlreichen Institutionen (u.a. Tierärztkammer, verschiedene landwirtschaftliche oder Geflügelwirtschaftsverbände) unterzeichnete, erneuerte gemeinsame NRW-Vereinbarungveröffentlicht.
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürliches Wirtsreservoir bei wildlebenden Wassergeflügel liegt. Influenzaviren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Einzelne Subtypen von HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.
Dokumente zum Herunterladen
- 2023.12.22-Vereinbarung-Gefluegelpestpraevention-2023_24.pdf1,22 MB
- MLV_Flyer_Gefluegelpest_20221124_ANSICHT-1.pdf5,90 MB
- LANUV_Handout_Gefluegelpest.pdf283,33 KB
- Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf78,03 KB
- Notfallplan_Stallhaltungspflicht_Legehennen.cleaned.pdf359,21 KB