Newcastle Disease (ND)
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) hervorgerufene Erkrankung der Hühner und Truthühner. Auch andere Vögel (z.B. Enten, Gänse, Tauben) sind empfänglich.
Das Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit erinnert an die Geflügelpest, weshalb die Erkrankung in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird.
Nach einer Inkubationszeit von 3 bis 6 Tagen können hohes Fieber, wässrige Durchfälle, plötzlicher starker Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder schalenlose Eier, Atemnot und schleimiger Ausfluss aus Nase und Augen auftreten. Außerdem kann es zu Störungen der Zirkulation und damit einhergehenden zyanotischen Verfärbungen des Kamms kommen. Weiterhin können unspezifische Symptome wie Apathie und neurologische Symptome auftreten.
Das Newcastle-Disease-Virus ist weltweit verbreitet. Aufgrund strikter Bekämpfungsmaßnahmen in Form von Pflichtimpfungen bei Hühnern und Puten hatte die Krankheit in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren. Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden seit Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern sowie in Polen festgestellt.
In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden, hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 (klassische Geflügelpest) besteht laut Aussage des FLI (Friedrich-Löffler-Institut) aktuell eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen wie Zoos und Tierparks.
Die Newcastle Disease hat ein sehr geringes zoonotisches Potential, deshalb sollten Menschen im Umgang mit totem Geflügel Vorsicht walten lassen. Das Tragen von Handschuhen und das anschließende Waschen und Desinfizieren der Hände sollten zur Risikominimierung eingesetzt werden.
Schutz des Geflügels vor der Newcastle Disease
Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen in Absprache mit den betreuenden Tierarztpraxen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Die Impfpflicht gilt auch für Halter von Kleinstbeständen.
Erkenntnisse des aktuellen Ausbruchsgeschehens zeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtimpfungen keine 100%ige Sicherheit gegen eine Infektion mit dem ND-Virus bieten. Geflügelarztpraxen empfehlen deshalb kürzere Impfintervalle.
Besonders Geflügelhaltern mit wenigen Tieren wird geraten, sich einem Rassegeflügelverein anzuschließen, da diese den Kontakt zu Geflügelpraxen herstellen, um die Impfstoffbeschaffung zu erleichtern.
Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Eintrags und einer Verschleppung des Virus senken. Besonderes Augenmerk muss dabei auf der Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen mit anderen Geflügelhaltungen liegen.
Weitere hilfreiche Informationen hierzu finden sich unter den Informationen zur Geflügelpest auf der Homepage des Kreises Borken.







