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Schulamt des Kreises Borken

Die Aufgaben der Schulaufsicht sind im Schulgesetz des Landes NRW festgelegt. Neben den Befugnissen zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens ist ein wesentlicher Auftrag der Schulaufsicht, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist dabei die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit.

Unterstützungsleistungen für Schulen und Eltern

Das Schulamt für den Kreis Borken nimmt als untere staatliche Aufsichtsbehörde die Dienst- und Fachaufsicht für die Grundschulen wahr. Für die Hauptschulen und Förderschulen im Kreis Borken ist seit 2008 die Zuständigkeit in der Schulaufsicht getrennt zwischen der Dienstaufsicht (Zuständigkeit Bezirksregierung Münster) und der Fachaufsicht beim Schulamt.

Darüber hinaus werden im Rahmen genereller Zuständigkeiten für einzelne Aufgabenschwerpunkte Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten für den Kreis Borken auch in den anderen weiterführenden Schulen tätig. Auf diesem Hintergrund haben sich eine Fülle von Aufgabenfeldern herausgebildet, in denen wir bemüht sind, Unterstützungsleistungen den Schulen wie auch ratsuchenden Eltern zur Verfügung zu stellen.

Das Schulamt für den Kreis Borken präsentiert sich mit einem eigenen Internetauftritt:

Kontakt

Das Schulamt als Untere Staatliche Schulaufsichtsbehörde wird geleitet vom Landrat für den Kreis Borken auf der verwaltungsfachlichen Seite und den für die unterschiedlichen Regionen und Schulformen zuständigen Schulaufsichtsbeamt*innen für die schulfachliche Seite. Zusammen bilden Verwaltung und Schulaufsicht das Schulamt des Kreises Borken.

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