Sozialleistungen für Flüchtlinge
Informationen für Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine unter den hier beschriebenen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen diese Personen einen Antrag beim Jobcenter stellen.
Online Anträge
Weiterführende Links
- Bildungs- und Teilhabepaket Flyer Ukrainisch
- Infos zur Grundsicherung (Deutsch) von der Agentur für Arbeit
- Infos zum Sozialgeld (Russisch) von der Agentur für Arbeit
- Infos zum Sozialgeld (Ukrainisch) von der Agentur für Arbeit
- Broschüre zur Grundsicherung für Arbeitsuchende einfach erklärt
- zur Grundsicherung für Arbeitsuchende einfach erklärt (Ukrainisch)
- Appell und Hilfestellung für die Arbeitsaufnahme (deutsch)
- Appell und Hilfestellung für die Arbeitsaufnahme (ukrainisch)