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Mitgebrachte Heimtiere

Zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine haben ihr Heimtier mit nach Deutschland gebracht. Hieraus ergeben sich besondere Aufgaben für die Betreiber der Unterkünfte sowie die Veterinärbehörden, da die Ukraine im Gegensatz zu Deutschland nicht als tollwutfrei gilt.

Hinweise

Um eine Einschleppung der Erkrankung zu verhindern sind für Hunde, Katzen und Frettchen normalerweise aufwendige Maßnahmen vor der Einreise (Tollwutimpfung mit anschließender Titerbestimmung zur Prüfung des Impfschutzes sowie eine Einreisegenehmigung) erforderlich.
Um den besonderen Umständen der Kriegssituation Rechnung zu tragen wurde auf Bundesebene für Tiere, die in Begleitung Geflüchteter einreisen ein vereinfachtes Verfahren etabliert, das durch folgende Punkte gekennzeichnet ist:

  • Pflicht zur Einreisegenehmigung entfällt
  • Tollwutimpfstatus und Kennzeichnung mittels Mikrochip wird überprüft, ggf. wird eine Impfung und eine elektronische Kennzeichnung und Ausstellung eines Heimtierausweises durchgeführt
  • Prüfung des Impfschutzes durch Bestimmung des Antikörper-Titers frühestens 30 Tage nach der Impfung
  • Bis zum Nachweis des Impfschutzes wird eine häusliche Isolierung erforderlich (Katzen ohne Freigang und Hunde nur kurze Spaziergänge an der Leine ohne Kontakt mit fremden Personen oder anderen Tieren)

Wichtig ist, dass dieses Verfahren nur für den privaten Reiseverkehr gilt. Gewerbliche Heimtierhändler, aber auch Tierschutzorganisationen sind hiervon ausgenommen.

Grundsätzlich sind alle Heimtiere beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel zu melden. Dies kann am besten unter trndlbnsmttlkrs-brknd oder telefonisch unter 02861/681-3801 erfolgen.

Eine kostenfreie Titerbestimmung ist bei Einsendung der Blutproben zum CVUA-Westfalen (Standort Arnsberg) möglich.

Informatives zum Herunterladen

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