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Beschwerden zum Fachbereich Jugend und Familie

Sie haben Beschwerden, Kritik oder Anregungen im Zusammenhang mit den Leistungen des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken? Gerne nehmen wir diese entgegen mit dem Ziel gemeinsam und konstruktiv eine passende Lösung zu finden.

Kontaktmöglichkeiten beim Kreis Borken

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Mitteilung persönlich während der Sprechzeiten, telefonisch oder digital über unser Online-Formular einzureichen. Auf Wunsch können Sie Ihre Hinweise auch anonym abgeben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und geprüft.

Kontakt

Unabhängige Beschwerdestelle in der Jugendhilfe - Ombudsstelle

Darüber haben junge Menschen und ihre Familien das Recht sich im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und deren Wahrnehmung durch das Jugendamt und die freien Träger an eine unabhängige Ombudsstelle zu wenden. Ihr Ziel ist es Ratsuchende bei der Klärung von Konflikten, die den Aufgabenbereich des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) betreffen, zu unterstützen und mit öffentlichen oder freien Trägern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Nicht zum Aufgabenbereich der Ombudsstelle gehören Angelegenheiten zum Elterngeld.

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der für den Kreis Borken zuständigen Ombudsstelle Datteln (Regierungsbezirk Münster) finden Sie hier:

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