Adoptionsvermittlung
Der Kreis Borken betreibt zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.
Seit Januar 2023 werden Adoptionsanfragen auch aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtjugendämter Ahaus, Borken und Gronau verantwortlich durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Borken bearbeitet.
Grundsätze der Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung ist eine Leistung der Jugendhilfe, die für ein Kind in Betracht kommt, dessen Eltern sich außerstande sehen, für das Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können.
Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis aller Bemühungen der Adoptionsvermittlung. Es besteht die Notwendigkeit, die für das jeweilige Kind geeignetsten Eltern zu finden.
Adoptivbewerber müssen die Tatsache akzeptieren, ein Kind fremder Eltern aufzunehmen und diese Besonderheit in ihr Leben und das des Kindes zu integrieren. Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse, Belastbarkeit und persönliche Eignung sind weitere Kriterien. Grundvoraussetzung ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Eltern erheblich nachgelassen, die ihr Kind als Säugling zur Adoption freigeben. Vermittelt werden können jedoch auch ältere Kinder.
Aufgaben der Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung beinhaltet:
- Beratung und Schulung von Adoptivbewerbern
- Vermittlung von Kindern
- Beratung von Adoptiveltern nach Aufnahme eines Kindes
- Nachgehende Beratung auch nach abgeschlossener Adoption
- Beratung und gutachterliche Stellungnahme bei Voll-, sowie bei Stiefkind- oder Verwandtenadoption
- Fertigung von Adoptionseignungsberichten bei Auslandsadoption
Zum Aufgabenbereich der Adoptionsvermittlung gehören ebenfalls Stiefkind- oder Verwandtenadoptionen, sowie die Beratung und Begleitung bei Auslandsadoptionen.
Ihr Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle
Die Ansprechpartnerinnen der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Stadtjugendämter Ahaus, Borken, Gronau sowie des Kreisjugendamtes Borken sind nachfolgend aufgeführt.