Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt durch seine Arbeit die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien vor Ort. Seine Entscheidungen wirken sich unmittelbar auf die Angebote, Maßnahmen und Initiativen in Ihren Vertretungskörperschaften aus.
Über den JHA
Der Jugendhilfeausschuss unterscheidet sich in seiner Form und seinen Inhalten von allen anderen kommunalen Fachausschüssen.
Er ist politischer Ausschuss innerhalb der Kommune und gleichzeitig neben der Verwaltung Teil des zweigliedrigen Jugendamtes. Er hat sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu befassen und ist damit zentrales Gremium für die Koordinierung, Planung und Steuerung der Jugendhilfe in Ihrer Kommune.
In seiner Funktion als Schaltstelle wirkt der Jugendhilfeausschuss bei der Gestaltung der Jugendpolitik in der Vertretungskörperschaft mit, macht Vorgaben und kontrolliert deren Umsetzung
Informatives zum Herunterladen
- Broschuere_ENTSCHEIDUNGSKOMPETENZ_IM_JHA_2019_20200302_KOMPLETT_P013738015_.PDF1,07 MB - barrierefrei
- ___4_Satzung_Fachbereich_Jugend_und_Famile_-_MItglieder_des_JHA_P013754814_.PDF57,13 KB
- ___71_SGB_VIII_-_Der_Jugendhilfeausschuss_P013754474_.PDF75,77 KB
- _____4__5_AG-KJHG_-_Mitglieder_des_JHA_P013754588_.PDF185,09 KB