Jugendhilfeplanung
Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, für junge Menschen und ihre Familien eine gute und angemessene Versorgung mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe sicherzustellen.
Aufgaben des Kreis Borken
Der Kreis Borken als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass für junge Menschen und ihre Familien ein ausreichendes Angebot an Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe vorhanden ist. Zahlreiche Angebote und Einrichtungen werden nicht vom Jugendamt selbst vorgehalten, sondern von freien Trägern der Jugendhilfe. Aus diesem Grunde haben auch alle freien Träger der Jugendhilfe ein Recht auf Beteiligung an der Jugendhilfeplanung.
Jugendhilfeplanung als gesetzliche Pflichtaufgabe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verpflichtet das Jugendamt gem. § 80 SGB VIII zur:
- Bestandserfassung der Dienste und Einrichtungen
- Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten
- Planung der zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben einschließlich vorsorglicher Planungen für unvorhergesehene Bedarfe.
Außerdem ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung mit Stellen und Einrichtungen außerhalb der Jugendhilfe zusammenzuarbeiten, deren Tätigkeit sich auf junge Menschen und Familien auswirkt. Dazu gehören u.a. die Schulen, medizinische Einrichtungen und Dienste, Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erarbeiten die Fachkräfte des öffentlichen und der freien Träger Vorschläge zur Ausgestaltung der Jugendhilfeangebote. Sie bewerten zunächst aus ihrer Sicht und unter Einbeziehung der betroffenen jungen Menschen und ihrer Familien die Versorgungssituation. Diese fachliche Einschätzung wird dann an die Politik weitergegeben und bildet die Grundlage für politische Entscheidungen (Jugendhilfeausschuß).
Die Koordinierung der Planungen in den verschiedenen Bereichen übernimmt die Jugendhilfeplanerin.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 79, 80 ff SGB VIII
Spektrum der Jugendhilfeangebote
- Tageseinrichtungen für Kinder
- Jugendfreizeitstätten, Erziehungsberatungsstellen
- Angebote der Familienbildung und -beratung
- Hilfsangebote für Familien in Belastungs- und Notsituationen
- Hilfen für straffällige junge Menschen
- u.a.m.
Dokumente zur Struktur und Organisation der Jugendhilfeplanung
- Vortragsskript_Prof_Ziegler_Borken_04_04_19.pdf431,60 KB