Jugendschöffen
Jugendschöffen haben die Aufgabe, in Jugendstrafverfahren als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Urteilsfindung mitzuwirken und dabei die speziellen Bedürfnisse und Interessen junger Menschen zu berücksichtigen. Sie bringen ihre Erfahrungen und Kenntnisse ein, um gerechte und angemessene Sanktionen zu finden und den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts zu fördern.
Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024-2028 werden neu gewählt.
Das Kreisjugendamt sucht Personen für das Jugendschöffenamt bei den Amtsgerichten Ahaus, Borken und Bocholt sowie beim Landgericht Münster (die auswärtige Strafkammer des Landgerichtes Münster befindet sich in Bocholt).
Das ehrenamtliche Jugendschöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Der Gesetzgeber verlangt, dass die BewerberInnen bzw. vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Die vorgeschlagenen Personen bzw. BewerberInnen sollen überdies ihren Wohnsitz im Kreisjugendamtsbezirk haben (Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden).
Bewerbungen aus den Stadtjugendamtsbezirken Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind an die jeweilige Stadtverwaltung zu richten.
Formale Voraussetzungen für vorgeschlagene Personen bzw. BewerberInnen
- mit Amtsbeginn am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt sein
- mit Amtsbeginn am 1. Januar 2024 nicht älter als 69 Jahre sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- die deutsche Sprache gut beherrschen
- nicht in Vermögensfall geraten sein
Unterlagen für das Wahlvorschlagsverfahren
- Vorschlagsliste_Jugendschoeffen_und_Jugendschoeffinnen_2023.pdf162,91 KB
- Schoeffenwahl-AV_NRW_inkl_AEnderungen_v_06.12.2022.PDF4,57 MB