Kinder- und Jugendschutz
Im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geht es um den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Er gilt als eigenständiges Handlungsfeld, ist aber gleichzeitig Bestandteil der Arbeit aller Träger in der Kinder- und Jugendarbeit.
Ziel präventiver Angebote
Charakteristisch für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sind präventive Angebote. Diese zielen auf die Befähigung junger Menschen zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und zur Eigenverantwortung ab, um angemessen mit bestehenden Risiken und negativen Einflüssen umgehen zu können.
Alle Maßnahmen dieses Handlungsfeldes richten sich primär an junge Menschen Sekundär erweitert sich der Kreis der Zielgruppe um Eltern und andere Erziehungsberechtigte, Bildungs- und Erziehungsinstanzen, Multiplikator*innen sowie Gewerbetreibende und Veranstalter*innen.
Mittels vielfältiger aktivierender und partizipativer Methoden werden die Zielgruppen sensibilisiert und befähigt, junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen zu informieren, aufzuklären und sie darin zu stärken, sich mit entsprechenden Ursachen auseinanderzusetzen.
Grundlage aller Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind die Bedarfe junger Menschen. Ihre Lebenswelt ist vielfältig und verändert sich stetig. Daher sind auch die Themen der Angebote in diesem Handlungsfeld vielseitig und differenziert.
Wesentlichen Themenschwerpunkte
- Medien
- Sucht
- Gewalt
- Sexualität
- Gesundheit
Vernetzung der Akteure
Aufgrund dieser Bandbreite ist eine Vernetzung der Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im jeweiligen Sozialraum wichtig. Durch das Zusammenwirken der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe mit den Schulen, der Polizei, dem Ordnungsamt sowie dem Fachbereich Gesundheit können vorhandene Ressourcen sinnvoll für die Initiierung bedarfsgerechter pädagogischer Angebote genutzt werden. Die über das Kreisjugendamt initiierte Sozialraumsitzung ist eine Methode dieser Netzwerkarbeit.