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Beratung im Kinderschutz

Wir unterstützen und beraten Sie in Kinderschutzangelegenheiten.

Beratungsangebote

Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken beraten. Gerne informieren wir Sie in Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung ihres Namens.

Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Fachkräfte des Fachbereichs wenden.

Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die 110 Kontakt mit der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Borken aufnehmen.

Häufig gesuchte Dienstleistungen zum Thema

Informationen zu Kinderschutzkonzepten

In vielen Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe müssen Kinderschutzkonzepte vorgehalten werden, die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, vor Machtmissbrauch und bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung beinhalten.
Ein Kinderschutzkonzept muss passgenau für die Einrichtung oder das Angebot entwickelt werden.

Träger von Einrichtungen und Angeboten (bspw. Sportvereine, Jugendverbände usw.) können sich über die Spitzen- und Dachverbände ihrer jeweiligen Organisation oder von speziellen Beratungsstellen bei der Vorbereitung, Erstellung und Umsetzung ihrer Kinderschutzkonzepte unterstützen lassen.

Der Fachbereich Jugend und Familie als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat eine fachliche Empfehlung für die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes herausgegeben. Diese Empfehlung dient als erste, grobe Orientierung für den individuellen Prozess der Konzeptentwicklung und beinhaltet hilfreiche Links und weiterführende Informationen.

Wissenswertes aus dem Bereich