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Kinderschutz und Schule

Für die Jugendämter gehören die Schulen zu den wichtigen Kooperationspartnern im Kinderschutz. Lehrkräfte und außerunterrichtliches Personal an Schulen erleben Kinder/Jugendliche so häufig wie keine andere Institution. Eine verbindliche Kooperation in den Fällen, in denen Kinder/Jugendliche einer (potenziellen) Gefährdung ausgesetzt sind, bildet deshalb die Voraussetzung dafür Kinder und Jugendliche frühzeitig zu schützen und das Kindeswohl zu sichern.

Kooperationsvertrag zum Kinderschutz in der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) im Kreis Borken

Der zwischen den Jugendämtern, den Grund– und Förderschulen (Primarstufe) und den Schulträgern im Jahr 2011 abgeschlossene Kooperationsvertrag zum Kinderschutz wurde im Jahr 2024 aktualisiert. 

Der neue Vertrag berücksichtigt u.a. die geänderten gesetzlichen Grundlagen, die neuen Gefährdungslagen und die fachlichen Entwicklungen im Umgang mit Risikoeinschätzungen. Das Adressverzeichnis wurde aktualisiert und weist auch die Kontaktdaten neuer Unterstützungsangebote aus.

Ein Hinweis für die Schulen: Bei dem Lotsenbogen (Anlage 3) handelt es sich um ein Instrument zur Unterstützung der schulinternen Gefährdungseinschätzung. Der Bogen ist nicht mit der Mitteilung (Anlage 4) an das Jugendamt zu versenden. Er kann aber zur Vorbereitung von Besprechungen mit dem Jugendamt genutzt werden.

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Handreichung Kinderschutz an weiterführenden Schulen im Kreis Borken

An weiterführenden Schulen sind Lehrkräfte und außerunterrichtliches Personal mit anderen Risiko- und Gefährdungslagen von jungen Menschen konfrontiert als das Personal an Schulen der Primarstufe. Mit der Handreichung zum Kinderschutz an weiterführenden Schulen wurde deshalb eine Grundlage zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen bei älteren Kindern geschaffen, die auch hier die Handlungssicherheit aller Beteiligten fördern und den Kinderschutz erhöhen soll.

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Wissenswertes aus dem Bereich