Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, können Sie hier erfahren, wie Sie eine Mitteilung machen und welche Schritte unternommen werden, um Kinder zu schützen.
Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung
Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung, um schnell und unkompliziert Kontakt mit dem Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken aufzunehmen.
- Sie können uns persönlich während der Sprechzeiten aufsuchen, um ein vertrauliches Gespräch zu führen.
- Alternativ erreichen Sie uns telefonisch über die unten angegebenen Kontaktdaten.
- für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten .
- Wenn Ihnen der digitale Weg lieber ist, können Sie eine Mitteilung auch über unser sicheres Online-Formular einreichen.
Auf Wunsch können Sie die Mitteilung auch anonym abgeben. Ihre Hinweise werden in jedem Fall vertraulich behandelt und umgehend geprüft, um das Wohl des Kindes zu sichern.
Kontaktadressen
Im Notfall erreichen Sie uns auch außerhalb der Öffnungszeiten. Dafür ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die 110 Kontakt mit der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Borken aufnehmen.