Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Informationen für Träger

Die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird durch eine umfassende frühe Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig unterstützt. Daher bieten Bund und Länder unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an.

Bundes- und Landesmittel

Die aktuellen Investitionsprogramme gelten sowohl für die Förderung von U3-, als auch von Ü3-Plätzen.

Mit dem Pakt für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen wurde die Garantie abgegeben, dass in der laufenden Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. Flankierend zu den Sonderprogrammen des Bundes hat die Landesregierung daher ab dem Haushaltsjahr 2019 mit der kurzfristigen Bereitstellung von investiven Mitteln im Rahmen des neuen Landesinvestitionsprogramms „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Errichtung der notwendigen Betreuungsinfrastruktur unterstützt.

Mit dem KitaFinHÄndG vom 25.06.2021 wurde das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) im Kapitel 5 -Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021- aktualisiert und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 vom 29.06.2021 veröffentlicht.

Angesichts der Platzausbaugarantie ist darüber hinaus keine Budgetierung der Fördermittel zur Schaffung neuer Plätze mehr vorgesehen.

Bis zu 25 % der insgesamt bereitgestellten Landesmittel können dabei für Maßnahmen bewilligt werden, die dem Erhalt vorhandener Plätze dienen, die also ohne diese Maßnahmen evtl. wegfallen würden.

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (PDF) wurden überarbeitet und sind am 01.03.2024 in geänderter Fassung in Kraft getreten. Abweichend von den für die meisten Maßnahmen weiterhin bestehenden Fördersätzen von bis zu 90 %, beträgt der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen 70 %.

Dienstleistungen zu Kindertageseinrichtungen

Kreismittel zum Ausbau der Kindertagespflege

Seit 2005 wird der rechtliche Rahmen für die Kindertagespflege fortlaufend weiterentwickelt. Einhergehend sind die Angebote der Kindertagespflege ausgebaut worden und deren Bedeutung in der Betreuungsbedarfsplanung ist kontinuierlich gestiegen. Kindertagespflege ist dabei ein gleichrangiges Angebot zur Kita-Betreuung.

Die Städte mit eigenem Jugendamt und der Kreis Borken haben sich erstmals zum 01.04.2006 auf einheitliche Tagespflegerichtlinien im Kreis Borken verständigt und diese zum 01.01.2009, 01.08.2013 und 01.08.2018 auf Basis der rechtlichen Veränderungen und der Bedarfsentwicklung fortgeschrieben.

Mit der Weiterentwicklung der Tagespflegerichtlinien zum 01.08.2021 werden die Anforderung aus der KiBiz Revision wie auch Qualitäts- und Förderungsverbesserungen aufgenommen. So sind die Stundensätze für die Förderung, die Vertretungsbetreuung und die Miet- und Nebenkostenbezuschussung in Großtagespflegestellen verbessert und eine Erhaltungsförderung zur Ausstattung der Tagespflegestellen neu eingeführt worden. Ebenso werden in den neuen Richtlinien die gestiegenen fachlichen Anforderungen an die Kindertagespflege berücksichtigt.

Dienstleistungen zur Kindertagespflege

Planungsverfahren

Übersicht über wiederkehrende Termine im Kindergartenjahr im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

September

KiBiz-Infoveranstaltungen im Nord- und Südkreis für Kita-Leitungen und Trägervertreter für das folgende Kindergartenjahr

Oktober

Anmeldetage und Tage der offenen Tür in den Kindertagesstätten für das Kita-Jahr ab dem 01.08. des Folgejahres
Anmeldung in den Wunschkitas, Aushändigung von Begründungsbögen für 45-Stunden-Buchungen an die Eltern bei der Anmeldung

November

Erfassung aller Anmeldedaten im Bedarfsmeldesystem durch die Kita- Leitungen - Meldung an den Kreis Borken – Fachbereich Jugend und Familie

Dezember

Erste Bearbeitung aller Anmeldedaten pro Ort, Fehlerbereinigungen etc durch den Fachbereich Jugend und Familie des Kreises
Übersendung der Begründungsbögen für 45-Stunden-Buchungen an den Kreis Borken – Fachbereich Jugend und Familie

Januar/ Februar

Gespräche über die Planungsdaten für das kommende Kindergartenjahr mit Kita-Leitungen, Trägervertretern, ggfls. Fachberatung und Stadt-/Gemeindeverwaltung
Nachreichen der noch fehlenden Begründungsbögen für 45-Stunden- Buchungen an den Kreis Borken – Fachbereich Jugend und Familie

März

Zum 15. März beschließt der Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken die gesamten Planungsdaten aller Kindertageseinrichtungen, Übermittlung an das Landesjugendamt
Anschließend können die Kita-Leitungen Platzzusagen und Verträge herausgeben.

April

Bewilligung der Landesanteile an den Betriebskosten für das kommende Kindergartenjahr durch das Landesjugendamt

Mai/ Juni

Der Kreis Borken bewilligt die Betriebskostenanteile an die Träger der Kindertageseinrichtungen.

August

Bis zum 31. August Erstellung des Verwendungsnachweises für das am 31. Juli beendete Kindergartenjahr.

monatlich

Bis zum 25. des laufenden Monats Eingabe der Buchungsdaten in KiBiz-Web für den laufenden Monat

GeoDatenAtlas
GeoDatenAtlas

AdressBuch Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

Mit dem AdressBuch Kindertageseinrichtungen & Familienzentren bietet die Kreisverwaltung Borken Ihnen die Möglichkeit, sich und Ihre Einrichtung vorzustellen und interessierten Eltern einen ersten Eindruck Ihrer Arbeit zu ermöglichen. Sollten Sie Veränderungen an den Inhalten wünschen, wenden Sie sich an Ihre/n Ansprechpartner/in in unserem Team.