Informationen für Träger
Die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird durch eine umfassende frühe Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig unterstützt. Daher bieten Bund und Länder unterschiedliche Förderprogramme zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung an.
Bundes- und Landesmittel
Die aktuellen Investitionsprogramme gelten sowohl für die Förderung von U3-, als auch von Ü3-Plätzen.
Mit dem Pakt für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen wurde die Garantie abgegeben, dass in der laufenden Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert wird. Flankierend zu den Sonderprogrammen des Bundes hat die Landesregierung daher ab dem Haushaltsjahr 2019 mit der kurzfristigen Bereitstellung von investiven Mitteln im Rahmen des neuen Landesinvestitionsprogramms „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Errichtung der notwendigen Betreuungsinfrastruktur unterstützt.
Mit dem KitaFinHÄndG vom 25.06.2021 wurde das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) im Kapitel 5 -Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021- aktualisiert und im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 vom 29.06.2021 veröffentlicht.
Angesichts der Platzausbaugarantie ist darüber hinaus keine Budgetierung der Fördermittel zur Schaffung neuer Plätze mehr vorgesehen.
Bis zu 25 % der insgesamt bereitgestellten Landesmittel können dabei für Maßnahmen bewilligt werden, die dem Erhalt vorhandener Plätze dienen, die also ohne diese Maßnahmen evtl. wegfallen würden.
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (PDF) wurden überarbeitet und sind am 01.03.2024 in geänderter Fassung in Kraft getreten. Abweichend von den für die meisten Maßnahmen weiterhin bestehenden Fördersätzen von bis zu 90 %, beträgt der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen 70 %.
Dienstleistungen zu Kindertageseinrichtungen
Kreismittel zum Ausbau der Kindertagespflege
Seit 2005 wird der rechtliche Rahmen für die Kindertagespflege fortlaufend weiterentwickelt. Einhergehend sind die Angebote der Kindertagespflege ausgebaut worden und deren Bedeutung in der Betreuungsbedarfsplanung ist kontinuierlich gestiegen. Kindertagespflege ist dabei ein gleichrangiges Angebot zur Kita-Betreuung.
Die Städte mit eigenem Jugendamt und der Kreis Borken haben sich erstmals zum 01.04.2006 auf einheitliche Tagespflegerichtlinien im Kreis Borken verständigt und diese zum 01.01.2009, 01.08.2013 und 01.08.2018 auf Basis der rechtlichen Veränderungen und der Bedarfsentwicklung fortgeschrieben.
Mit der Weiterentwicklung der Tagespflegerichtlinien zum 01.08.2021 werden die Anforderung aus der KiBiz Revision wie auch Qualitäts- und Förderungsverbesserungen aufgenommen. So sind die Stundensätze für die Förderung, die Vertretungsbetreuung und die Miet- und Nebenkostenbezuschussung in Großtagespflegestellen verbessert und eine Erhaltungsförderung zur Ausstattung der Tagespflegestellen neu eingeführt worden. Ebenso werden in den neuen Richtlinien die gestiegenen fachlichen Anforderungen an die Kindertagespflege berücksichtigt.
Dienstleistungen zur Kindertagespflege
Planungsverfahren
September | KiBiz-Infoveranstaltungen im Nord- und Südkreis für Kita-Leitungen und Trägervertreter für das folgende Kindergartenjahr |
Oktober | Anmeldetage und Tage der offenen Tür in den Kindertagesstätten für das Kita-Jahr ab dem 01.08. des Folgejahres |
November | Erfassung aller Anmeldedaten im Bedarfsmeldesystem durch die Kita- Leitungen - Meldung an den Kreis Borken – Fachbereich Jugend und Familie |
Dezember | Erste Bearbeitung aller Anmeldedaten pro Ort, Fehlerbereinigungen etc durch den Fachbereich Jugend und Familie des Kreises |
Januar/ Februar | Gespräche über die Planungsdaten für das kommende Kindergartenjahr mit Kita-Leitungen, Trägervertretern, ggfls. Fachberatung und Stadt-/Gemeindeverwaltung |
März | Zum 15. März beschließt der Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken die gesamten Planungsdaten aller Kindertageseinrichtungen, Übermittlung an das Landesjugendamt |
April | Bewilligung der Landesanteile an den Betriebskosten für das kommende Kindergartenjahr durch das Landesjugendamt |
Mai/ Juni | Der Kreis Borken bewilligt die Betriebskostenanteile an die Träger der Kindertageseinrichtungen. |
August | Bis zum 31. August Erstellung des Verwendungsnachweises für das am 31. Juli beendete Kindergartenjahr. |
monatlich | Bis zum 25. des laufenden Monats Eingabe der Buchungsdaten in KiBiz-Web für den laufenden Monat |