Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Verfahrenslotsen

Junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien bekommen Unterstützung und Begleitung durch sogenannte Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen.

Verfahrenslotsen für Eingliederungshilfeleistungen

Verfahrenslotsen unterstützen und begleiten Familien und junge Menschen bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem Achten und Neunten Sozialgesetzbuch (SGB VIII, SGB IX) und wirken auf die Inanspruchnahme von Rechten hin.

Verfahrenslotsen agieren dabei unabhängig und ausgerichtet an den Rechten und Interessen der Leistungsberechtigten.

Für die Leistungsberechtigten besteht keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Verfahrenslotsen, sondern diese ist freiwillig und kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erfolgen. Eine Begleitung und Unterstützung ist je nach Bedarf und je nach den Wünschen der Familien punktuell oder über das ganze Verfahren hinweg möglich.

Durchblick im Verfahrensdschungel

Das nach unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen gegliederte, komplexe Sozialleistungssystem stellt für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien, die ohnehin im Alltag große Herausforderungen zu bewältigen haben, eine zusätzliche Belastung dar. In dieser Situation sollen Familien nun Unterstützung durch Verfahrenslotsen erhalten.

Aufgaben von Verfahrenslotsen

Zentrale Funktion der Verfahrenslotsen ist, den Familien Raum zu geben, von ihren Wünschen, Herausforderungen und Bedarfen in vertrauensvoller Atmosphäre zu berichten und darauf mit Unterstützungsangeboten auf dem Weg zur Inanspruchnahme von Eingliederungshilfeleistungen zu reagieren.

Verfahrenslotsen erläutern bestehende bzw. in Betracht kommende Ansprüche verständlich und können bei Übergängen zwischen unterschiedlichen Sozialleistungsträgern die verschiedenen „Rechtssprachen“ der beiden Leistungssysteme übersetzen.

Neben der Hilfe bei der Orientierung im Sozialleistungssystem, helfen Verfahrenslotsen:

  • beim Ausfüllen von Formularen,
  • bei der Formulierung eines Antrags und
  • bei der Herstellung von Kontakten zu zuständigen Stellen

Außerdem können Verfahrenslotsen auch als Vertrauenspersonen an Planverfahren teilnehmen (Hilfeplan-, Gesamtplan-, Teilhabeplanverfahren und -konferenzen).

Kontakt und Terminvereinbarung

Rechtsgrundlagen

§10b Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Häufig gesuchte Dienstleistungen zum Thema