Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.
Amtsärztliche Gutachten
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt:
- die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
- die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
- die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
- eventuelle Dienstunfallfolgen,
- die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
- die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
- die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.
Medizinalaufsicht
Prüfungswesen
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Rettungshelfer/in, Rettungssanitäter/in, Notfallsanitäter/in oder Heilpraktiker/in durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.