Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
Arzneimittel sind Waren besonderer Art, deren Entwicklung, Zulassung, Herstellung, Lagerung, Vertrieb und Überwachung hohen Qualitätsstandards unterliegen und deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt sein muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind insbesondere durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Die Länder führen das AMG gemäß Artikel 83 Grundgesetz (GG) als eigene Angelegenheit aus.
Der pharmazeutische Dienst des Kreises Borken ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln in Apotheken sowie freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel auf örtlicher Ebene zuständig.
Weitere Zuständigkeiten
- Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis
- Anzeige Filialleiterwechsel
- Verpachtung oder Verwaltung einer Apotheke
- Genehmigung von Versorgungsverträgen von Heimen
- Genehmigung von Verträgen über die Versorgung mit Arzneimitteln
- Anzeige Nebentätigkeit als Apothekenleiter/in
- Anzeige wesentlicher Änderungen der Größe und Lage der Betriebsräume
- Anzeige Räumlichkeiten zur Durchführung von Schutzimpfungen
- Erteilung einer Erlaubnis zum Versand mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- Anzeige über das Inverkehrbringen freiverkäuflicher Arzneimittel gem. § 67 AMG
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs im Rahmen der Zuständigkeit
- Sozialpharmazie