Zahnärztliche Untersuchungen in Kitas und Schulen
Um Familien bei der Gesunderhaltung der Zähne zu unterstützen, führt der Zahnärztliche Dienst in Kindergärten, Grund- und Förderschulen regelmäßig zahnärztliche Reihenuntersuchungen zur Früherkennung von Karies und anderen Zahnerkrankungen sowie Zahnfehlstellungen durch.
Untersuchung in gewohnter Umgebung
Für die Zahngesundheit ist die Früherkennung von Karies und Zahnfehlstellungen besonders wichtig. Unbehandelte Zahnschäden können zu weiteren gesundheitlichen Schäden führen.
Im Kindergarten findet die zahnärztliche Untersuchung in der gewohnten Umgebung der Kinder im Beisein der Erzieherin/des Erziehers und der anderen Kinder statt. Für viele Kinder ist unser Besuch der erste Kontakt zu einer Zahnärztin. Gerade den noch ängstlichen Kindern wird sehr oft die Scheu vor der zahnärztlichen Untersuchung genommen.
Die für die Untersuchung im Kindergarten erforderliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erfolgt bereits mit der Aufnahme in die Einrichtung. Sie gilt bis auf Widerruf für die gesamte Kindergartenzeit Ihres Kindes.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich in Reihenuntersuchungen zahnärztlich untersuchen zu lassen. In den Schulen findet die Untersuchung in der Regel in kleinen Gruppen oder als Einzeluntersuchung statt. Untersuchungsbefunde werden codiert diktiert. Dabei bleibt größtmögliche Diskretion gewahrt.
Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes
Der Zahnärztliche Dienst hat den Auftrag, die Zahngesundheit der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu fördern.
Die Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes umfassen:
- Zahnärztliche (Reihen-)Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Beratung, Information und Aufklärung der Bevölkerung in Fragen der Zahngesundheit
- Gesundheitsberichterstattung
- Gutachterliche Stellungnahmen für Behörden und Institutionen
Weitere Infos zur zahnärztlichen Untersuchung
Untersuchungsergebnisse
Alle Ergebnisse werden vertraulich behandelt!
Nach der Untersuchung erhalten alle Kinder einen verschlossenen Brief, der sich an die Erziehungsberechtigen richtet und in Kurzform über das Untersuchungsergebnis informiert und Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausspricht.Die in den Untersuchungen in codierter Form erfassten Ergebnisse werden anonymisiert im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gem. § 6 ÖGDG statistisch ausgewertet. So erhält man einen Überblick über den Zahngesundheitszustand der Kinder im Kreis Borken.
Daraus können weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Zahngesundheit abgeleitet werden.