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Informationen für Arbeitgebende

Unter den nachfolgenden Rubriken sind Informationen zusammengestellt, die für Sie als Arbeitgebende bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden hilfreich sein können!

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Inklusion von Menschen mit Behinderung

Informationen zur Kampagne Inklusion Münsterland und zu Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Informationen für Anbieter von Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Die im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit zu verichtenden Arbeiten müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein.
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten, die Auswahl der Teilnehmenden, das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die gesetzlichen Regelungen sind in den nachfolgenden "Richtlinien für Anbieter zur Umsetzung von AGH gem. § 16 d SGB II im Kreis Borken" geregelt.

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