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Pressemeldungen des Jobcenters

Alle Pressemeldungen des Jobcenters auf einen Blick.

  • 02.11.2023 13:00

    Landrat Dr. Zwicker: „Zahl der SGB-II-Arbeitslosen ist im Oktober 2023 erneut leicht rückläufig – die Herbstbelebung hat jedoch an Dynamik verloren“ - Aktuell 6.227 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Oktober 2023 leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. "Die Herbstbelebung hat jedoch bereits wieder an Dynamik verloren", erklärt Dr. Zwicker den verhältnismäßig geringfügigen Rückgang. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat Oktober 2023 insgesamt 6.227 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat September 2023 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 10 Personen gesunken, im Vergleich zum Oktober 2022 hat sich die Zahl jedoch deutlich um 522 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,8 Prozent. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist leicht gestiegen: Sie liegt im Oktober 2023 bei 11.265 Personen (+ 5 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Oktober 16.154 Personen (+ 18 gegenüber dem Vormonat) in 8.138 Bedarfsgemeinschaften (+ 30 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich gestiegen: So gab es im Oktober 2022 noch 372 Bedarfsgemeinschaften und sogar 613 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 29.09.2023 10:00

    Landrat Dr. Zwicker: „Zahl der SGB-II-Arbeitslosen ist im September 2023 leicht gesunken – die Herbstbelebung nimmt jedoch nur langsam Fahrt auf“ - Aktuell 6.237 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im September 2023 leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. "Nach drei Monaten steigender Arbeitslosigkeit sind die Zahlen erfreulicherweise wieder leicht rückläufig", erklärt Dr. Zwicker. Das sei auf die Herbstbelebung zurückzuführen, die in diesem Jahr bisher jedoch nur langsam Fahrt aufnimmt. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat September 2023 insgesamt 6.237 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat August 2023 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 34 Personen gesunken, im Vergleich zum September 2022 hat sich die Zahl jedoch deutlich um 696 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,8 Prozent. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist leicht gestiegen: Sie liegt im September 2023 bei 11.260 Personen (+ 27 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im September 16.136 Personen (+ 13 gegenüber dem Vormonat) in 8.108 Bedarfsgemeinschaften (+ 43 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich gestiegen: So gab es im September 2022 noch 510 Bedarfsgemeinschaften und sogar 818 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 31.08.2023 11:00

    Zahl der Arbeitslosen im SGB II im Kreis Borken gestiegen - Aktuell 6.271 SGB II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im August 2023 gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. "Die Entwicklung ist für die Sommermonate allerdings charakteristisch", erklärt Dr. Zwicker. Gründe dafür seien zumeist das Ende der Schulzeit und Ausbildung sowie Urlaubszeiten und (Betriebs-)Ferien. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat August 2023 insgesamt 6.271 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Juli 2023 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 203 Personen gestiegen, im Vergleich zum August 2022 hat sich die Zahl sogar um 679 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat infolgedessen leicht gestiegen und liegt aktuell bei 2,8 Prozent. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist leicht gestiegen: Sie liegt im August 2023 bei 11.233 Personen (+ 55 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im August 16.123 Personen (+ 75 gegenüber dem Vormonat) in 8.065 Bedarfsgemeinschaften (+ 26 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im August 2022 gab es noch 547 Bedarfsgemeinschaften und sogar 928 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 30.06.2023 10:00

    Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Kreis Borken nahezu konstant - Aktuell 5.974 SGB II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Juni nahezu konstant geblieben. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat Juni 2023 insgesamt 5.974 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Mai ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 7 Personen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat liegt die Steigerung allerdings bei 1.037 Personen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen ist im Kreisgebiet bleibt weiterhin bei 2,7 Prozent. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Juni gestiegen und liegt derzeit bei 11.163 Personen (+ 136). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Juni 16.120 Personen (+ 190) in 8.048 Bedarfsgemeinschaften (+ 80) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 31.05.2023 08:00

    Landrat Dr. Kai Zwicker: „Zahl der SGB-II-Arbeitslosen ist im Mai 2023 leicht gesunken – aktuell zeigt sich ein positiver Trend“ - Aktuell 5.967 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Mai 2023 leicht gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. "Die saisontypische Frühjahrsbelebung war bisher noch nicht eindeutig erkennbar. Aktuell zeigt sich erfreulicherweise jedoch ein positiver Trend bei den Arbeitslosenzahlen", erklärt Dr. Zwicker. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat Mai 2023 insgesamt 5.967 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat April 2023 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 23 Personen niedriger, im Vergleich zum Mai 2022 hat sich die Zahl jedoch deutlich um 1.730 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 2,7 Prozent. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ebenfalls gesunken: Sie liegt im Mai 2023 bei 11.027 Personen (- 89 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Mai 15.930 Personen (- 138 gegenüber dem Vormonat) in 7.968 Bedarfsgemeinschaften (- 47 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen jedoch stark gestiegen: So gab es im Mai 2022 noch 1.579 Bedarfsgemeinschaften und sogar 2.249 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 07.03.2023 13:00

    Kommunale Jobcenter im Münsterland präsentieren in einem Filmclip ihr Leistungsspektrum - Zielgruppe vor allem Unternehmen und Betriebe

    Dass die kommunalen Jobcenter im Münsterland starke Arbeit leisten – darin ist sich Borkens Landrat Dr. Kai Zwicker mit seinen Amtskollegen der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie mit Münsters Oberbürgermeister einig. Das jüngste Beispiel der vielfältigen und guten Zusammenarbeit – ein gemeinsames Filmprojekt – wurde jetzt bei einem gemeinsamen Treffen vorgestellt. Dieser Imagefilm, der auch im Netz unter https://www.youtube.com/watch?v=BcGP-ef7rZ8 abrufbar ist, mache deutlich, worin die Stärken der kommunalen Jobcenter in der Region bestehen, hieß es dazu. "Deutlich wird aber auch, welche Bilder in den Köpfen entstehen, wenn man an das Jobcenter denkt", so Karin Ostendorff, Leiterin des "Jobcenter Kreis Borken", die selbst häufig mit Nachfragen konfrontiert wird, was die Jobcenter können und welche Leistungsangebote sie überhaupt haben. Antworten finden sich in diesem zweieinhalbminütigen Film, der sich insbesondere an Unternehmen und Betriebe im Münsterland richtet. Der Film gebe überdies aber auch Menschen, die eine neue berufliche Perspektive suchen, Mut. An dem Projekt beteiligt ist auch die Regionalagentur Münsterland, die für die hiesigen Jobcenter eine wichtige Partnerin ist. Zum Hintergrund: Das Münsterland zeichnet sich bereits seit vielen Jahren als starke Arbeitsmarktregion aus - daran haben als wichtige Bausteine auch die kommunalen Jobcenter der Münsterlandkreise und der Stadt Münster ihren Anteil. Die Arbeitslosenquoten im Münsterland liegen regelmäßig deutlich unterhalb des Landes- und Bundesdurchschnitts. Aktuell unterstützen die Jobcenter auch die geflüchteten Menschen aus der Ukraine und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Integration. Die gute Zusammenarbeit mit Unternehmen ist den Fachleuten in den Jobcentern dabei außerordentlich wichtig, was auch die Vielzahl der gelungenen Integrationen in Arbeit bestätigt. Bildzeile: Vorne von l. n. r.: Die Landräte Dr. Kai Zwicker (Kreis Borken), Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf) und Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt) sowie hinten von links Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe und Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr (Kreis Coesfeld) freuen sich über die starken kommunalen Jobcenter im Münsterland Foto: Kreis Warendorf
  • 21.02.2023 08:00

    Trauriger Jahrestag: Am 24. Februar 2022 begann der russische Angriff auf die Ukraine: inzwischen 4.530 Kriegsflüchtlinge im Kreis Borken - Landrat Dr. Kai Zwicker: „Wir wünschen nichts sehnlicher als dauerhaften Frieden und Selbstbestimmung für die Menschen in dem leidgeprüften Land“

    Vor einem Jahr, am 24. Februar 2022, begann der russischen Angriff auf die Ukraine, der einen bis dahin nicht vorstellbaren schrecklichen Krieg im Osten Europas auslöste. Seither flohen von dort mehr als eine Million Menschen allein nach Deutschland. 4.530 davon sind bisher (Stand: 07.02.2023) in den Kreis Borken gekommen. Sie haben in den vergangenen Monaten große Unterstützung aus der Bevölkerung sowie von vielen Institutionen, Vereinen und Initiativen im Westmünsterland erhalten. Dafür ist Landrat Dr. Kai Zwicker sehr dankbar: "Unsere Bürgerinnen und Bürger fühlen mit den Kriegsflüchtlingen – oft sind es Frauen mit ihren Kindern – und helfen, wo sie können." Dazu gehören auch weiterhin Geld- und Sachspenden, zudem die Organisation von Hilfstransporten in die Ukraine. "Der traurige Jahrestag des Kriegsbeginns ist ein Tag des Innehaltens und Gedenkens an die unzähligen Opfer der russischen Aggression", erklärt der Landrat und macht deutlich: "Wir alle sind sehr betroffen und wünschen nichts sehnlicher als dauerhaften Frieden und Selbstbestimmung für die Menschen in dem leidgeprüften Land – Russland muss die Ukraine komplett verlassen!" Die kommunale Familie im Kreis Borken tue alles in ihren Kräften Stehende, um den Flüchtlingen ein gutes Ankommen und Eingliedern zu ermöglichen, so Dr. Zwicker. Die Kreisverwaltung und die 17 Ortsbehörden hatten dazu auf Initiative des Landrates schon kurz nach Kriegsbeginn ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt, waren seinerzeit doch gleichsam "aus dem Stand heraus" Unterkünfte, Versorgung sowie medizinische Betreuung zu organisieren. Zahlreiche Kräfte in den Rathäusern sowie im Kreishaus – dort waren eigens jeweils besondere Koordinierungsstellen eingerichtet worden – sind seither mit diesen und weiteren Aufgaben der Flüchtlingshilfe befasst. Für das große Engagement dankt der Landrat allen Beteiligten, insbesondere auch den Kommunen und den vielen ehrenamtlich Tätigen, ganz herzlich. Erhielten die Flüchtlinge zunächst noch Leistungen nach dem "Asylbewerberleistungsgesetz", so erfolgte zum 1. Juni 2022 eine Eingliederung in die Hilfesysteme des Sozialgesetzbuchs II bzw. XII. Damit verbunden war auch die Sicherstellung der Krankenversicherung. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster als Kreissozialdezernent dazu: "Wir sind sehr froh und dankbar, dass es uns gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden gelungen ist, all die Fragen um die Sicherung des Lebensunterhaltes sehr zügig und möglichst unbürokratisch zu regeln. Aktuell arbeiten wir gemeinsam intensiv daran, die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu einem Erfolg zu machen." Mit Stand Januar 2023 gibt es im Kreis Borken 1.378 Bedarfsgemeinschaften, die kriegsbedingt aus der Ukraine in den Kreis Borken gekommen sind und seither pass- und bedarfsgerechte Unterstützung und Beratung erhalten. "Besondere Verantwortung kommt zudem den Kitas und Schulen zu", erklärt Sandra Schulz-Kügler, Leiterin des Kommunalen Integrationszentrum Kreis Borken (KI). Inzwischen wurden im Kreisgebiet 875 ukrainische Schülerinnen und Schüler in Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs aufgenommen. Das KI habe jeweils zuvor in der sogenannten "Seiteneinstiegsberatung" einen Großteil ihrer Familien über das Thema Deutschförderung und die ihnen offenstehenden schulischen Möglichkeiten informiert. "Über die bereits seit langem bestehenden DaZ-Netzwerke (‚Deutsch als Zielsprache‘) besteht überdies für interessierte Lehrkräfte die Gelegenheit, sich auch zu allen Fragestellungen im Bezug auf die Kriegsflüchtlinge auszutauschen", so Sandra Schulz-Kügler weiter. Zusammen mit dem Medienzentrum des Kreises Borken hat das KI außerdem Lizenzen für eine besondere Deutsch-Lernsoftware angeschafft. Diese ermöglicht es, dass alle Kinder in der sprachlichen Erstförderung in der Grundschule selbstständig spielerisch Deutsch lernen können. Zusätzlicher positiver Effekt dabei: Die Lehrkräfte werden so im Unterricht entlastet. Als eine weitere Erfolgsgeschichte des bürgerschaftlichen Engagements im Westmünsterland wertet Landrat Dr. Kai Zwicker den Ausbau des "KI-Sprachmittlerpools". Er bilanziert: "Nach entsprechenden öffentlichen Aufrufen konnte unser Pool um über 80 Personen, die russisch und/oder ukrainisch sprechen, aufgestockt werden!" Mehr als 900 Mal seien diese inzwischen bereits für Ukrainisch- bzw. Russisch-Übersetzungstätigkeiten eingesetzt worden, ergänzt Sandra Schulz-Kügler. Informationen zum Thema Ukraine-Hilfe gibt es im Internetangebot des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/ukraine-hilfe.
  • 23.12.2022 11:00

    Vielfältige neue Anforderungen an das Jobcenter Kreis Borken - Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus informierte sich über die aktuelle Situation

    Steigende Fallzahlen insbesondere aufgrund von geflüchteten Menschen, hoher Beratungsaufwand, neue Regelungen durch die Einführung des Bürgergeldes und Änderungen beim Wohngeld, große Unsicherheiten bei den Betroffenen infolge gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten – all dies ist bereits jetzt in den Jobcentern im Kreis Borken angekommen und wird sich möglicherweise noch weiter verschärfen. Dass seitens des Bundes die finanzielle Ausstattung der Jobcenter nicht entsprechend angepasst, sondern sogar noch die Budgets gekürzt worden sind, hat in den letzten Wochen zudem vielfach Kritik ausgelöst. Vor diesem Hintergrund informierte sich nun die Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus aus Raesfeld im Borkener Kreishaus über die Situation und die Auswirkungen in den Kommunen im Kreis Borken im Rahmen eines intensiven Erfahrungsaustausches mit den Fachleuten des Kreises Borken sowie der Stadt Bocholt. "Als ehemalige Mitarbeiterin eines Jobcenters weiß ich genau, was dort jeden Tag geleistet wird. Mir ist es deshalb wichtig, immer auch die Umsetzung vor Ort im Blick zu haben", erklärte sie dazu.
  • 20.12.2022 09:00

    Höhere Beträge für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger - Neue Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich ab dem 1. Januar 2023

    Zum 1. Januar 2023 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht. Diese Leistungen dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("neu: Bürgergeld"), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt ("Sozialhilfe"). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt. Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2023 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum neuen Jahr in Kraft tritt. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Zudem spiegelt sie neuerdings die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zeitnaher und damit wirksamer wieder. Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick: Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 502 Euro (bisher: 449 Euro). Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, bekommen jeweils 451 Euro (bisher: 404 Euro). Sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten 402 Euro (bisher: 360 Euro). Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 420 Euro (bisher: 376 Euro). Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 348 Euro (bisher: 311 Euro). Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf auf 318 Euro (bisher: 285 Euro). Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den "Jobcentern" und den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.
  • 13.12.2022 14:00

    Jobcenter-Leitungen im Kreis Borken bereiten Einführung des „Bürgergeldes“ vor – Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II müssen selbst nichts veranlassen - Forderung an den Bund: Einführung neuer Instrumente erfordert Ausweitung der finanziellen und personellen Ausstattung der Jobcenter

    Nach langen politischen Diskussionen tritt am 1. Januar 2023 das sogenannte "Bürgergeld" an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Kurzfristig müssen die Jobcenter im Kreis Borken nun diese neuen Regelungen praxisgerecht umsetzen – eine große Herausforderung nicht zuletzt auch wegen der hohen öffentlichen Erwartungshaltung. Zudem reduziert der Bund im neuen Jahr aber die Budgets der Jobcenter deutlich, so dass der Spielraum für eine bedarfsgerechte Förderung bei gleichzeitiger Einführung neuer Instrumente stark eingeengt wird. Vor diesem Hintergrund haben sich jetzt die Leitungen der örtlichen Jobcenter der 17 Städte und Gemeinden im Kreis Borken im Borkener Kreishaus mit der Umsetzung der Neuregelungen befasst. Sie machten dabei deutlich, dass eine Ausweitung der Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen durch den Bund unabdingbar sei, damit die Chancen, die das Bürgergeld biete, auch tatsächlich bei den Menschen ankommen können. Zu künftigen Rechtslage geben sie folgende Informationen: Die bisherigen Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II müssen selbst nichts veranlassen. Auf den ersten Blick ändert sich ohnehin nicht so viel. Auf den zweiten Blick gibt es aber doch einige Neuerungen, die für die betroffenen Menschen zu spürbaren Veränderungen führen können. So werden die Regelsätze deutlich steigen – je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro im Monat. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Geldleistungen ab Januar auch in der richtigen Höhe ausgezahlt werden können. Für Personen, die künftig erstmals einen Leistungsantrag stellen, werden Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung erst nach 12 Monaten Bürgergeldbezug überprüft. Heizkosten werden aber nur im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken. Nach Ablauf der 12 Monate ist ein höheres Schonvermögen als bislang vorgesehen. Im Hinblick auf die "Angemessenheit der Wohnung" wird darauf verwiesen, dass schon bisher die Jobcenter prüfen, ob ggf. alternativer Wohnraum zur Verfügung steht und damit ein Umzug verhältnismäßig sein kann. Auch in Sachen "Integration in den Arbeitsmarkt" engagierten sich die Jobcenter bereits in der Vergangenheit sehr stark. Viel Wert legen sie daher weiterhin auf eine gute Vorbereitung für den (Wieder-) Einstieg in Arbeit. Dazu gehören unverändert eine intensive Beratung sowie Maßnahmen zur Aktivierung und Qualifizierung ausgerichtet nach den jeweiligen Unterstützungsbedarfen. Dies wurde nun auch gesetzlich geregelt durch die Abschaffung des sogenannten Vermittlungsvorrangs ("Arbeitsvermittlung geht vor Qualifizierung"). Die Beziehung zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter-Fachkräften soll nun auch in formeller Hinsicht für mehr Vertrauen und Zusammenarbeit stehen. Dazu wird die bisherige "Eingliederungsvereinbarung" durch einen "Kooperationsplan" ersetzt, ein Kernelement des neuen "Bürgergeld-Gesetzes". Dieser Plan dokumentiert künftig in klarer und verständlicher Sprache die jeweils gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient damit als "roter Faden" beim weiteren Vorgehen. Die erste Einladung zur Erarbeitung eines solchen Plans ist unverbindlich. Leistungsminderungen, also Sanktionen, werden erst dann vorgenommen, wenn Absprachen nicht eingehalten werden. Vorher wird es aber immer eine Kontaktaufnahme geben, in der darauf hingewirkt wird, die abgesprochenen Maßnahmen einzuhalten. Gleichzeitig sollen dabei die Konsequenzen bei fehlender Kooperation aufgezeigt werden (Rechtsfolgenbelehrung). So lange also Jobcenter-Fachkraft und leistungsberechtigte Person die gegenseitige Erwartungshaltung offen darlegen und das Vorgehen im konstruktiven Miteinander abstimmen, sind folglich Sanktionen kein Thema. In der bisherigen Praxis spielten Sanktionen im Kreis Borken ohnehin nur eine geringe Rolle. Sie kamen in der Regel lediglich dann zum Tragen, wenn sich zum Beispiel Leistungsberechtigte hartnäckig und ohne besonderen Grund weigerten, an ihrer Integration mitzuwirken. Das "Bürgergeld" bietet besondere Anreize, Arbeit aufzunehmen bzw. den Arbeitsplatz zu behalten, indem die Freibeträge für Erwerbseinkünfte, Ausbildungsvergütungen und Nebenjobs beispielsweise für Schülerinnen und Schüler oder Studierende angehoben wurden. Zudem stehen Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses beim "Bürgergeld" im Vordergrund. Für Weiterbildungen werden ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann statt bisher zwei künftig für bis zu drei Jahre gefördert werden. Wichtig auch: Der "Soziale Arbeitsmarkt" wird fortgeführt. So können Jobcenter weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren. Zum Hintergrund: Der Kreis Borken ist einer von bundesweit 104 Landkreisen und kreisfreien Städten, die kommunale Jobcenter betreiben. Die übrigen 302 Jobcenter in Deutschland agieren in gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und lokaler Agentur für Arbeit. Unter dem Dach "Jobcenter im Kreis Borken" werden hier die Aufgaben gemeinsam von der Kreisverwaltung und den 17 kreisangehörigen Kommunen erledigt. Kontaktstelle für die Hilfesuchenden ist dabei das örtliche Jobcenter in der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Das Jobcenter der Kreisverwaltung kümmert sich um übergreifende Aufgaben, wie Finanzierung, IT-Administration, Statistik und Controlling sowie um die Organisation und Koordinierung von Aktivierungs- und Qualifizierungsangeboten.
  • 03.05.2022 12:00

    Landrat Dr. Kai Zwicker: „Zahl der Arbeitslosen im SGB-II-Bereich im April leicht gestiegen – allerdings gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich niedriger“ - Aktuell 4.357 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im April leicht gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Der positive Trend aus den beiden Vormonaten setze sich damit zunächst nicht fort. "Die Zahl der Arbeitslosen ist damit wieder auf dem Niveau von Februar 2022", erklärt Landrat Dr. Zwicker. Maßgeblich für den leichten Anstieg seien dabei SGB-II-Arbeitslose aus Drittstaaten gewesen. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat April 4.357 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 20 Personen gestiegen, im Vergleich zum April 2021 aber um 408 niedriger. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet weiterhin stabil bei 2,0 Prozent. Eine geringfügige Steigerung gibt es bei der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: Sie ist im April 2022 leicht gestiegen und liegt derzeit bei 8.828 Personen (+ 8). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im April 12.677 Personen (- 16) in 6.421 Bedarfsgemeinschaften (- 9) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Somit ging der SGB-II-Hilfebedarf anders als die Zahl der Arbeitslosen im April weiter leicht zurück. Auch im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen stark gesunken: So gab es im April 2021 noch 677 Bedarfsgemeinschaften und sogar 930 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mehr. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.  
  • 09.03.2022 09:00

    Jobcenter im Kreis Borken bieten mehr Dienstleistungen online an - Auch Anträge auf Weiterbewilligung und Einreichen von Unterlagen von zu Hause aus möglich

    Schon seit Ende 2020 kann der Antrag auf das Arbeitslosengeld II beim "Jobcenter im Kreis Borken" digital gestellt werden. "Seit der Einführung dieses Angebotes haben schon rund 1.000 Personen im Kreis die neue Möglichkeit genutzt", berichtet Jürgen Ahlte, Fachabteilungsleiter im Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung. Der Kreis organisiert die Online-Dienstleistungen zentral für alle Jobcenter im Kreis. "Die Inanspruchnahme durch unsere Kundinnen und Kunden liegt damit deutlich über den Erwartungen. Aus diesem Grund werden wir nun für alle Jobcenter im Kreis das Angebot der Online-Dienstleistungen erweitern.", führt Ahlte weiter aus. Ab sofort können bei allen Jobcentern auch die in der Regel einmal im Jahr erforderlichen Anträge auf eine Weiterbewilligung der Leistungen nach dem SGB II online eingereicht werden. Auch die einfache Mitteilung von Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen oder das Einreichen von Unterlagen sind so online möglich. Mit dem erweiterten Angebot wollen die Jobcenter im Kreis Borken eine weitere kundenfreundliche Alternative zum persönlichen Besuch im Jobcenter schaffen. "Selbstverständlich stehen aber in allen örtlichen Jobcentern des Kreises die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin gerne für das persönliche Gespräch und die individuelle Beratung zur Verfügung", betont Ahlte. Vorreiter bei der Einführung der erweiterten Angebote im Kreis war das Jobcenter in Gronau. Dort wurden die neuen Möglichkeiten mit einigen Monaten Vorlauf gegenüber den anderen Städten und Gemeinden im Kreis Borken eingeführt und getestet. Michael Pierk, Leiter des Fachdienstes Soziales bei der Stadt Gronau, berichtet, dass Kundinnen und Kunden wie auch das Jobcenter in gleichem Maße von den neuen Möglichkeiten profitieren können. Für die Kundinnen und Kunden ergeben sich, so Pierk, einige Vorteile: "Der Gang oder die Fahrt zum Jobcenter kann in vielen Angelegenheiten entfallen. So werden Kosten für die Fahrt zum Jobcenter oder das Briefporto gespart. Öffnungszeiten spielen keine Rolle, Angelegenheiten werden papierlos und zu jeder beliebigen Zeit erledigt", erläutert er. "Durch die digitale Übersendung von Unterlagen können auch die Abläufe im Jobcenter beschleunigt werden. So entfällt bei digital eingereichten Unterlagen das ansonsten notwendige Scannen von Papierunterlagen zur Übernahme in die vollständig elektronisch geführte Akte, welche seit 2021 im Jobcenter eingesetzt wird. Kürzere Bearbeitungszeiten sind die Folge." Michael Pierk führt weiter aus, dass bei den doch recht umfangreichen Erstanträgen auf das Arbeitslosengeld II vielfach Nachfragen des Jobcenters bei den Kundinnen und Kunden erforderlich sind. "Diese werden dann kurzfristig per Telefon oder in einem ergänzenden persönlichen Beratungsgespräch geklärt." Thea Sieverding, die das zentrale Angebot im Kreis Borken organisiert hat, erläutert die Zugangsmöglichkeiten: "Bürgerinnen und Bürger gelangen zu den Online-Angeboten des Jobcenters über die Internetadresse www.kreis-borken.de/jobcenter-onlineservice. Noch einfacher geht es über einen QR-Code (siehe beigefügte Grafik) oder von der Startseite des Jobcenter-Internetauftritts des Kreises Borken über das Menü "Online-Services". Kurze Erklärvideos geben eine zusätzliche Hilfe. Ergänzend zu den eingegebenen Daten können benötigte Unterlagen direkt mit hochgeladen und an das Jobcenter versandt werden. Dabei sind die Daten stets auf sicherem Wege im Netz unterwegs.
  • 02.03.2022 12:00

    Landrat Dr. Kai Zwicker: „Zahl der Arbeitslosen im SGB-II-Bereich sinkt bereits im Februar wieder“ - Aktuell 4.357 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Februar wieder gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Nach dem saisontypischen Anstieg in den Wintermonaten gingen die Zahlen nun wieder zurück. "Erwartungsgemäß lässt sich zum Frühjahr hin wieder eine Erholung feststellen, das ist in der Regel in jedem Jahr so – allerdings ist es in diesem Jahr schon früh, bereits jetzt im Februar, der Fall", sagt Landrat Dr. Zwicker. Der Rückgang in diesem Jahr ist zudem noch etwas deutlicher als im Vorjahr: Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat Februar 4.357 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 71 Personen geringer, im Vergleich zum Februar 2021 sogar um 320. Damals sank die Zahl von Januar 2021 auf Febraur 2021 nur um 27. "Wie sich der Arbeitsmarkt und der SGB-II-Hilfebedarf weiter entwickeln werden, lässt sich jedoch derzeit angesichts der aktuellen Geschehnisse nicht prognostizieren", fügt der Landrat hinzu. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet weiterhin stabil bei 2,0 Prozent. Insgesamt ist der SGB-II-Hilfebedarf im vergangenen Monat weiter gesunken. So ging die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Febuar 2022 zurück und liegt derzeit bei 8.785 Personen (- 22). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Februar 12.610 Personen (- 59) in 6.429 Bedarfsgemeinschaften (- 30) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Das sind 593 Bedarfsgemeinschaften und 857 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als im Februar 2021. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 01.02.2022 13:00

    Landrat Dr. Kai Zwicker: „Anstieg ist maßgeblich durch saisontypische Effekte begründet“ - Zu Jahresanfang 4.428 SGB-II-Arbeitslose im Kreis

    Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Januar gestiegen. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Regelmäßig lasse sich während der Wintermonate ein solcher Anstieg der Arbeitslosenzahlen beobachten. "Bei einem saisontypischen Verlauf dürfte mit einer Erholung im Frühjahr zu rechnen sein", sagt Landrat Dr. Zwicker. "Ob und wie sich die aktuell extrem hohen Infektionszahlen auf diese Entwicklung auswirken, lässt sich aber nicht prognostizieren." Die Entwicklung in diesem Jahr bleibt jedoch unter der des Vorjahres: Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat Januar 4.428 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 165 Personen gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat (Januar 2021) ist die Zahl nun sogar um 276 niedriger. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet weiterhin bei 2,0 Prozent. Insgesamt ist der SGB-II-Hilfebedarf zum Jahresbeginn weiter gesunken. So ging die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Januar 2022 zurück und liegt derzeit bei 8.807 Personen (- 83). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Januar 12.669 Personen (- 150) in 6.459 Bedarfsgemeinschaften (- 57) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Das sind 496 Bedarfsgemeinschaften und 713 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als im Januar 2021. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 19.01.2022 11:00

    Das „Jobcenter im Kreis Borken“ blickt optimistisch in die Zukunft und zieht ein positives Fazit für 2021 - Erstmals weniger als 13.000 Personen in rund 6.500 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II

    Im zweiten Jahr in Folge stand auch das Jahr 2021 im Bereich des "Jobcenters im Kreis Borken" erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. "Mit Einsetzen der Frühjahrsbelebung haben sich die Empfängerzahlen im vergangenen Jahr weiter sehr positiv entwickelt", sagt Landrat Dr. Kai Zwicker. "Der Arbeitsmarkt im Kreis Borken hat die Corona-Krise auch in 2021 besser verkraftet, als erwartet werden konnte." Die positive Entwicklung führte dazu, dass in 2021 erstmals seit Einführung des SGB II im Jahresdurchschnitt weniger als 7.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Der Tiefststand wurde im Dezember 2021 mit 6.516 erreicht. Dass sind 427 Bedarfsgemeinschaften weniger als noch ein Jahr zuvor. Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II ist im Jahresverlauf 2021 ebenfalls zurückgegangen. Im Durchschnitt sind diesem Personenkreis rund 150 Menschen weniger zuzuordnen als noch im Vorjahr. Die SGB-II-Arbeitslosenquote im Kreis Borken ist mit einem Jahresdurchschnitt von 2,1 Prozent im Vergleich zu 2020 stabil geblieben und zum Ende des Jahres sogar auf 2,0 Prozent gesunken. "Dass sich die Situation erneut so positiv darstellt, ist sowohl der starken heimischen Wirtschaft im Kreis als auch der engagierten Arbeit der ‚Jobcenter im Kreis Borken‘ zu verdanken", stellt Landrat Dr. Zwicker heraus. "Und dies, obwohl sich die Beschäftigten in den Jobcentern der Städte und Gemeinden erneut besonderen Herausforderungen bei der Betreuung der Arbeitsuchenden zu stellen hatten. So war eine persönliche Beratung coronabedingt oftmals nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich." In der Folge wurde die Digitalisierung der Jobcenter mit großem Tempo vorangetrieben. So wurde unter anderem die papierlose Bearbeitung (Digitale Akte) eingeführt. Mit diesem wichtigen Projekt ist ein Meilenstein für die weitere Digitalisierung und Modernisierung der Arbeitsprozesse erreicht worden. Davon werden insbesondere auch die Kundinnen und Kunden profitieren. Diese können inzwischen Anträge und Belege beim Jobcenter auch online einreichen. Die beschriebenen Entwicklungen tragen dazu bei, dass das "Jobcenter im Kreis Borken" im münsterland- und auch landesweiten Vergleich sehr gut aufgestellt ist. "Daher blickt das Jobcenter des Kreises Borken zuversichtlich in das Jahr 2022", unterstreicht Dr. Zwicker.
  • 04.01.2022 15:00

    Landrat Dr. Kai Zwicker erfreut: „Rückgang der Zahl der SGB-II-Arbeitslosen setzte sich im Dezember weiter fort“ - Aktuell 4.263 SGB-II-Arbeitslose im Kreis Borken / Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften gegenüber Dezember 2020 um 1.060 verringert

    Die Zahl der von den Jobcentern im Kreis Borken betreuten Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II ist zum Jahresende erneut gesunken. Landrat Dr. Kai Zwicker zeigt sich folglich erfreut: "Der positive Trend aus den Vormonaten setzt sich somit weiter fort. Der lokale Arbeitsmarkt erweist sich damit trotz andauernder externer Risiken weiterhin als stabil und aufnahmefähig". Für das kommende Jahr gehen seine Fachleute von einer weiteren Erholung auf dem Arbeitsmarkt aus. Ob sich diese Entwicklung allerdings in gleicher Weise fortsetzen wird, sei aufgrund des Coronavirus-Infektionsgeschehens insbesondere mit Blick auf die neue Omikron-Variante und damit ggf. einhergehender neuer Beschränkungen nur schwerlich zu prognostizieren, erklärt der Landrat. Das "Jobcenter im Kreis Borken" weist für den Monat Dezember 4.263 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 86 Personen gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl um 184 Personen verringert. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Kreisgebiet wie im Vormonat bei 2,0 Prozent. Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Dezember 2021 erneut gesunken und liegt derzeit bei 8.890 Personen (-42 gegenüber November 2021). Sie befinde sich sogar um 618 unter dem Vergleichsmonat 2020, betont Dr. Zwicker. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Dezember 12.819 Personen (-33 gegenüber dem Vormonat) in 6.516 Bedarfsgemeinschaften (-24 gegenüber November 2021, -427 gegenüber Dezember 2020) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Wert im Dezember 2020 habe sich die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sogar um 1.060 verringert, macht Dr. Zwicker auf eine ganz besonders beeindruckende Entwicklung aufmerksam. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen. Die Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
  • 02.12.2020 15:00

    Pressemitteilung des Deutschen Landkreistags: - Die kommunalen Jobcenter blicken in die Zukunft

    Heute (30.11.) findet der alljährliche Tag der kommunalen Jobcenter in digitaler Form statt. Die 104 kommunalen Jobcenter diskutieren dabei wichtige Zukunftsfragen vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag freuen sich darüber hinaus, an diesem Tag das Strategische Leitbild der kommunalen Jobcenter zu veröffentlichen, das während der vergangenen zwölf Monate erarbeitet worden ist. Die beiden kommunalen Spitzenverbände sind davon überzeugt, dass es auf diese Weise gelungen ist, eine gute Zukunftsvorstellung mit der Perspektive 2030 zu formulieren, die einen Rahmen für die weitere Entwicklung der 104 kommunalen Jobcenter bietet. "Der Markenkern der kommunalen Jobcenter ist die integrierte Leistungserbringung aus einer Hand und der Anspruch, den Menschen passgenau und nachhaltig dabei zu helfen, schwierige Phasen zu überwinden und wieder Fuß zu fassen. Die kommunalen Jobcenter arbeiten jeden Tag daran, ihre Erfolge zu verstetigen und auszubauen", so Landkreistag und Städtetag. Unter dem Titel "Fordern und Fördern in Zeiten der Pandemie" kommen beim Tag der kommunalen Jobcenter Expertinnen und Experten sowie zahlreiche Verantwortliche aus den kommunalen Jobcentern zusammen. Die Themenpalette reicht von Möglichkeiten der Kommunikation des Jobcenters gegenüber den Menschen und veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt über Wissenstransfer und digitale Aktenhaltung bis hin zu Videoberatung, Online-Antrag und Personalführung. "Den kommunalen Jobcentern ist es wichtig, sich ständig weiterzuentwickeln, um auch in einer sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt die Menschen mit flexiblen Leistungen und Angeboten zu unterstützen", so Landkreistag und Städtetag. Heute wurde darüber hinaus das Strategische Leitbild der 104 kommunalen Jobcenter veröffentlicht, das als Zielvorstellung und Kompass für die Entwicklung der nächsten Jahre dienen soll. Dabei ist den Jobcentern wichtig, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in den kommenden zehn Jahren noch stärker kommunal geprägt ist. Jedes der 104 kommunalen Jobcenter trifft seine eigenen strategischen Entscheidungen und setzt eigene Schwerpunkte im Sinne der sehr unterschiedlichen Erfordernisse einer erfolgreichen und nachhaltigen regionalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Grundlage dafür bildet das Strategische Leitbild. Es stellt einen Entwicklungsprozess dar, der von den kommunalen Jobcentern kontinuierlich weiter betrieben wird. Das Strategische Leitbild 2030 finden Sie hier: https://kommunale-jobcenter.de/strategisches-leitbild-2030/
  • 31.08.2019 09:00

    Von A wie Aktivierung bis Z wie Zusatzqualifizierung - Aktionswoche der kommunalen Jobcenter / Das Jobcenter im Kreis Borken stellt sich vor/ Teil 7 (Ende der Serie): Maßnahmen und Angebote auf dem Weg in den Arbeitsmarkt

    Viele Instrumente und Aktivitäten, die Fachkräfte in den Jobcentern als Unterstützung für die Leistungsberechtigten auf dem Weg ins Erwerbsleben nutzen können, wurden bereits in den vorangegangenen Berichten der Serie zur Aktionswoche vorgestellt. Neben der Arbeit durch die Fachkräfte im Jobcenter tragen zudem auch die Aktivitäten der Bildungsträger entscheidend dazu bei, dass der Integrationsprozess gelingt. Deren Maßnahmen reichen dabei von Beratungs- und Aktivierungsangeboten über Bewerbungshilfen, Schuldner- und Suchtberatung, psychosozialer Betreuung,berufsspezifischen Qualifikationen und Sprachförderung bis hin zur Unterstützung bei der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung. Neben der besonderen Zielrichtung, die die einzelnen Angebotsformen verfolgen, richten sich die Aktivitäten auch an unterschiedliche Zielgruppen und ihre individuellen Lebenssituationen.   Die Integration in eine möglichst existenzsichernde Beschäftigung ist bei allen Maßnahmen die oberste Zielsetzung – allein der Weg dorthin wird sich unterschiedlich gestalten. Vor allem für Menschen, die bereits lange Zeit nicht mehr erwerbstätig gewesen sind, braucht es einen langfristigen Prozess, der oft mit intensiven Unterstützungsangeboten verbunden ist. "Anliegen des Jobcenters ist es daher, ein möglichst breites Angebot in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern zu organisieren, um den vielfältigen Lebens- und Bedarfslagen der Menschen gerecht zu werden", erläutert Susanne Lökes, stellvertretende Leiterin des Jobcenters der Kreisverwaltung. So gibt es Angebote für bestimmte Altersgruppen, wie beispielsweise für junge Menschen unter 25 Jahren. Hierunter fallen vor allem ausbildungsvorbereitende Angebote, um die Jugendlichen möglichst gut auf diese Anforderungen vorzubereiten. Insbesondere Jugendliche, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, müssen neben der Verarbeitung der Fluchterlebnisse auch die deutsche Sprache erlernen, gegebenenfalls schulische Kenntnisse nachholen und sich im deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt orientieren. Im Bereich der Ausbildungsvorbereitung ist unter anderem die Kreishandwerkerschaft Borken ein starker Partner, der in allen Regionen des Kreises entsprechende Angebote vorhält. "Sowohl die Rückmeldungen der Betriebe als auch der Teilnehmenden vor allem zur Sprachförderung sind sehr positiv. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, diese Hilfestellungen anbieten zu können", sagt Gregor Hochrath, Geschäftsführer der Berufsintegrationsförderung der Kreishandwerkerschaft Borken. Berufliche Qualifizierung und Weiterbildung spricht vor allem Menschen an, die bereits über berufliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und diese ausbauen oder den Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen wollen. Insbesondere die Berufsbildungsstätte Westmünsterland (BBS) bietet ein umfassendes Angebot etwa im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich an. Bernhard Könning, Geschäftsführer der BBS: "Weiterbildung und Qualifizierung lohnen sich. Sie eröffnen nicht nur neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben, sondern tragen gleichzeitig auch dazu bei, dass Menschen wieder selbstbewusst, eigenverantwortlich und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Bildung wirkt also insoweit auch immer über den beruflichen Kontext hinaus. Dies ist gerade für Menschen mit Brüchen in der Erwerbsbiografie besonders wichtig." Daneben gibt es spezielle Maßnahmen für weitere Zielgruppen – beispielsweise Beratungsangebote für Frauen, Unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Problemlagen, Aktivierung und Stabilisierung für Personen, die bereits langjährig arbeitslos sind. Für Letztere sind unter anderem die sogenannten "Ein-Euro-Jobs" eine gute Möglichkeit, Beschäftigung zu trainieren. Insbesondere die Bildungsträger EWIBO Bocholt, Chance Gronau und die DRK Soziale Arbeit und Bildung gGmbh Borken sind hier bedeutende Kooperationspartner für das Jobcenter – von den kreisweit rund 240 Einsatzplätzen werden etwa 60 Prozent durch diese Träger koordiniert und begleitet. "Die Arbeitsgelegenheiten bieten die Möglichkeit, Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Es steht eine breite Palette an gemeinnützigen Einsatzfeldern zur Verfügung, zum Beispiel im sozialen Bereich, beim Recycling oder auch bei der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen", führt Helgo Eiting von der EWIBO Bocholt aus. "Somit können individuelle fachliche Neigungen mit anleitender Unterstützung gezielt gefördert werden. Darüber hinaus bereitet ein strukturierter Tagesablauf auf den Eintritt in den regulären Arbeitsmarkt vor", zeigt er sich von den Arbeitsgelegenheiten überzeugt. Mit dem heutigen Bericht endet die Artikel-Reihe zur Aktionswoche der kommunalen Jobcenter. Alle Berichte der Reihe sind auch im Internet unter www.jobcenter-kreis-borken.de abrufbar. Zum Hintergrund: Bildungsträger im Kreis Borken Das Jobcenter im Kreis Borken arbeitet aktuell mit folgenden Bildungs- und Beratungsträgern zusammen: Berufsbildungsstätte Westmünsterland (BBS), Ahaus, Caritas-Bildungswerk, Ahaus, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt (EWIBO), Bocholt, Kreishandwerkerschaft Borken, Bocholt, DRK Soziale Arbeit und Bildung gGmbH, Borken, CHANCE, gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Gronau, Gronau, GEBA Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung, Münster, Akademie Klausenhof, Rhede, Jugend- und Familienbildungswerk, Stadtlohn, Kolping-Bildungswerk, Münster Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.V Caritas-Bildungswerk, Ahaus, AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
  • 30.08.2019 09:00

    Ein-Euro-Job – eine Erfolgsgeschichte - Aktionswoche der kommunalen Jobcenter / Das Jobcenter im Kreis Borken stellt sich vor / Teil 6: Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit

    "Ein-Euro-Jobs" haben keinen guten Ruf – sie gelten vielfach als "Schikane", "sinnlos", einzig zu dem Zweck eingeführt, Arbeitslose zu "drangsalieren" und "die Statistik zu beschönigen". Die Beschäftigung im Rahmen der sogenannten Arbeitsgelegenheit soll jedoch Arbeitslosen helfen, sich auf die  Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Für die Tätigkeit wird ein sogenannter Mehraufwand in Höhe von einem Euro pro Stunde gezahlt, daher auch die Bezeichnung "Ein-Euro-Job". Das Jobcenter im Kreis Borken möchte heute einen Menschen vorstellen, bei dem die Arbeitsgelegenheit zu einer Erfolgsgeschichte wurde: Martin B. (Name geändert) hat 16 Monate lang eine Arbeitsgelegenheit, also einen Ein-Euro-Job, als Migrationshelfer ausgeübt. Heute ist Martin B. unbefristet als Gartenbauhelfer bei einem Gartenbaubetrieb in Vollzeit beschäftigt. Der Weg dorthin war alles andere als einfach. Martin B. ist 36 Jahre alt, ledig und hat seit 2005 von SGB II-Leistungen gelebt, unterbrochen von lediglich drei Phasen erfolgloser beruflicher Tätigkeit. Er hat eine Förderschule besucht und sie mit einem Abgangszeugnis beendet. Er hat keine Berufsausbildung und keinen Führerschein. Um zu verstehen, weshalb jemand in einer Zeit, in der es viele freie Stellen gibt und Firmen nach Personal suchen, lange Jahre arbeitslos ist und es ihm nicht gelingt, eine Stelle zu bekommen und zu behalten, ist ein Blick auf die Hintergründe notwendig. Martin B. ist funktionaler Analphabet, Rechnen gehört nicht zu seinen Stärken, sein räumliches Vorstellungs- und Orientierungsvermögen ist eingeschränkt, Leistungs- und Zeitdruck führen bei Martin B. zu Stress und Aussetzern. Er hat wie viele funktionale Analphabeten seine persönlichen Strategien entwickelt, um im Alltag zu recht zu kommen, ist jedoch dabei im Berufsleben zwangsläufig an Grenzen gestoßen. So war Martin B. als ungelernter Hilfsarbeiter überwiegend auf Arbeitsstellen bei Personaldienstleistern angewiesen. Kurzfristige Änderungen des Einsatzortes – wie bei Zeitarbeitsunternehmen üblich – waren für ihn kaum zu bewältigen. Er war nur mit Strategien vertraut, die ihm mittel- bzw. langfristig die Erkundung neuer Orte ermöglichten. So lief er eine Strecke mehrfach ab, um sich einen neuen Weg zu merken. Flexibel einsetzbar war Martin B. dadurch für Arbeitgeber nicht. Schriftliche Arbeitsanweisungen waren für ihn kaum zu entziffern, auf Zuruf etwas aufzuschreiben, Bestellungen oder kurze Notizen etwa, war nicht möglich. Gleiches gilt für das Lesen und Umsetzen von technischen Zeichnungen. Die Chancen von Martin B., eine Arbeitsstelle zu bekommen, gestalteten sich entsprechend schwierig und waren nicht erfolgreich. Im Laufe einer langfristig angelegten, intensiven Betreuung und Beratung durch seine Fallmanagerin im Jobcenter konnte eine gemeinsame Perspektive entwickelt werden. Zunächst gingen sie das "Lesen und Schreiben lernen" an, um die grundlegenden Voraussetzungen zu verbessern. Nachdem dies gelungen war und sich erste Erfolge einstellten, bekam Martin B. das Angebot "Arbeitsgelegenheit als Migrationshelfer in einer Asylbewerberunterkunft". Ziel war es, ihm die Möglichkeit zu bieten, zu zeigen, was in ihm steckt, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erproben und auszubauen und wieder an sich selbst zu glauben. Die Einsatzzeiten konnten mit den weiteren Schulungen kombiniert werden – Martin B. wurde für diese Zeiten von der Arbeit freigestellt und konnte weiterhin an den Alphabetisierungsangeboten teilnehmen. Die Fallmanagerin hat während der gesamten Zeit eng mit der Einsatzstelle und der engagierten Kursleiterin der Volkshochschule zusammengearbeitet, regelmäßig Gespräche mit Martin B. geführt, Fortschritte festgestellt und war Ansprechpartnerin für alle Beteiligten. Während des "Ein-Euro-Jobs" lernte Martin B., selbständig unter Anleitung Stundennachweise zu führen, Spül- und Hygienepläne in den Unterkünften zu dokumentieren und zu kontrollieren und später – selbständig ohne Anleitung – Regale, Betten und Schränke aufzubauen und Werkzeug adäquat einzusetzen. Darüber hinaus hat er gelernt, sich in Hierarchien angemessen zu verhalten, Befugnisse zu kennen und Grenzen einzuhalten. Gegen Ende der Maßnahme hat er seinen Gabelstaplerführerschein gemacht. Schließlich stellte sich auch das für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung notwendige gesunde Selbstbewusstsein ein. Aufgrund guter Kontakte des Fallmanagements zu Unternehmen in der freien Wirtschaft konnte ein Arbeitgeber für Martin B. interessiert werden. Bei einem Praktikum konnte der sich von dessen Qualitäten von überzeugen und stellte ihn schließlich ein. Zum Hintergrund: Arbeitsgelegenheiten gem. §16d SGB II SGB II-Leistungsberechtigten kann zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, eine "Arbeitsgelegenheit" angeboten werden. Die in einer "Arbeitsgelegenheit" zu verrichtenden Arbeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Anbieter von "Arbeitsgelegenheiten" erhalten eine Pauschale für Verwaltungs- und Betreuungsaufwand. Beschäftigte erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von einem Euro je geleisteter Beschäftigungsstunde. Im Kreis Borken stehen aktuell 241 Einsatzplätze in 67 verschiedenen Arbeitsfeldern zur Verfügung. Es handelt sich beispielsweise um Hilfstätigkeiten in der Hauswirtschaft, in Pflegeheimen, KITAs, Jugendhäusern, Verwaltung und Handwerk.
  • 29.08.2019 10:00

    Neue Wege in Arbeit - Aktionswoche der kommunalen Jobcenter / Das Jobcenter im Kreis Borken stellt sich vor / Teil 5: Jobcenter-interne Projekte als Unterstützung bei Neuorientierung, Qualifizierung und Vermittlung

    So unterschiedlich wie die Namen der Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, sind auch ihre Lebenswege. Um dieser Vielfalt gerecht werden zu können und auch Kundinnen und Kunden zu erreichen, für die das "klassische" Maßnahmenangebot nicht passend ist, wurden die sogenannten "Jobcenter-internen" Projekte entwickelt. Die hohe Kundenorientierung im Jobcenter und die Nähe der Fachkräfte zu ihren Kundinnen und Kunden bieten guten Voraussetzungen dafür. Die Projekte finden in Gruppen statt, gleichwohl ist eine individuelle Ansprache gewährleistet. Mit Hilfe verschiedener Methoden und Techniken wird ein Prozess angestoßen, um sich persönlich und auch beruflich (weiter)entwickeln zu können und damit das Ziel, wieder finanziell unabhängig von SGB II-Leistungen zu werden, zu erreichen. Anhand der Beschreibung einer Kundin, die an einem der Projekte teilgenommen hat, lässt sich beispielhaft zeigen, welche Veränderungsprozesse in Gang kommen können: Nina, 36, alleinerziehende Mutter von drei Kindern, hat mit 16 Jahren auf Druck der Eltern eine Ausbildung absolviert. Mit diesem Beruf wurde sie nie "warm", hatte die "Wahl" doch in der Gewalttätigkeit des Vaters ihren Ursprung. Sie fiel in ein "Loch", bekam später die Kinder und nahm nach der Elternzeit verschiedene Putzjobs an. Mehr traute sie sich nicht zu. Ihr Fallmanager erkannte ihr Potential und ermutigte sie, an einem Jobcenter-internen Projekt teilzunehmen. Die Gruppe – alles Menschen, die ebenfalls arbeitslos waren – tat ihr gut; besonders die Anerkennung, die ihr begegnete, als sie vermeintlich "langweilige" Geschichten aus ihrem Leben schrieb und in der Gruppe vorlas. Die anderen Teilnehmenden fanden in diesen Geschichten Eigenschaften und Fähigkeiten, von denen Nina niemals gedacht hätte, dass sie ausgerechnet ihr zugeschrieben würden. Unglaube und zaghafter Stolz waren ihre ersten Reaktionen. Nach und nach traute sie sich immer mehr zu und entwickelte ein Zielbild, eine Vision für ihre berufliche Zukunft. Einer ihrer Jobs in einem Altenpflegeheim gefiel ihr besonders gut. Aber es war nicht das Putzen, sondern der Umgang mit den älteren Menschen, die sie gern unterstützte und ermunterte. Und deren Freude hierüber tat ihr gut. Diese Puzzleteilchen fügten sich im Laufe des Projekts zu einem Gesamtbild zusammen und mehr und mehr ergab sich eine berufliche Neu-Orientierung in Richtung Altenpflege. Ihre Motivation, ihre Empathie und ihr Fleiß machten es möglich, dass sie heute als examinierte Altenpflegerin ein Einkommen erwirtschaftet, mit dem sie und ihre Kinder finanziell unabhängig sind. Die Methoden, die während der Projekte zum Einsatz kommen, fördern gezielt die Potentiale der Teilnehmenden zutage. Oft wissen sie noch gar nicht, was in ihnen steckt, teilweise haben sie es auch vergessen. Gerade die persönlichen Geschichten, die über kleine Erfolge im Leben berichten, stärken das Selbstwertgefühl und damit die Selbstwirksamkeit. Das ist für viele eine völlig neue Erfahrung. Die Kombination aus (wieder-)entdeckten Talenten, einer Vision von dem, was man erreichen möchte und der erfolgreichen Bearbeitung von Hindernissen macht es möglich, dass Menschen (wieder) ins Handeln kommen und bleiben. Zum Hintergrund: Jobcenter-interne Projekte Bei den Jobcenter-internen Projekten handelt es sich um Angebote der Aktivierung und Vermittlung, die mit Jobcenter-eigenem Personal in den Räumlichkeiten der örtlichen Jobcenter Bocholt, Borken und Gronau durchgeführt werden. 2013 wurden erste Projektansätze erprobt. Seitdem haben sich die Projekte inhaltlich und personell stetig weiterentwickelt. 2016 und 2017 erfolgte eine offizielle Modellphase – seit Anfang 2018 sind die Projekte als dauerhaftes Angebot etabliert. Gegenüber klassischen Maßnahmen besteht der Vorteil darin, dass das Jobcenter die Zielgruppen der einzelnen Durchläufe festlegen und die Inhalte und Methoden selbst gestalten und jederzeit anpassen kann. Die Angebote sind auch offen für Leistungsberechtigte aus den umliegenden Kommunen. Im Bedarfsfall können auch vergleichbare Angebote als "mobile" Variante durch das Jobcenter des Kreises angeboten werden.