Zuständigkeiten
Das Jobcenter ist zuständig für die Berechnung und Bewilligung des sogenannten Bürgergeldes als Fürsorgeleistung.
Zuständigkeit Bürgergeld
Mit dem Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein Fürsorgesystem geschaffen worden, welches darauf gerichtet ist, erwerbsfähigen Menschen in Notlagen sowie den Mitgliedern ihrer Bedarfsgemeinschaft schnelle und umfassende Hilfe und Unterstützung zur Selbsthilfe zu bieten. Das Jobcenter ist zuständig für die Berechnung und Bewilligung des sogenannten Bürgergeldes als Fürsorgeleistung.
In Abgrenzung hierzu ist das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung, die die Bundesagentur für Arbeit nach Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zahlt. Grundlage ist hier das SGB III.
Umsetzung im Kreis Borken
Der Kreis Borken nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) seit dem 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Träger (zkT) wahr.
Eine Besonderheit des Jobcenters im Kreis Borken ist, dass die operativen Aufgaben, die sich unmittelbar an leistungsbedürftige Personen richten, zum Großteil von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen werden, während die strategische Ebene dem Kreis zugeordnet ist (sog. Delegationsmodell).
Unter dem Dach „Jobcenter des Kreises Borken“ wirken somit 18 Akteure in jeweils eigenständigen Organisationen und Fachabteilungen gemeinsam an der Umsetzung des SGB II.
Fragen im Einzelfall zu den Bereichen
- Leistungsgewährung (Leistungen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, …)
- Fallmanagement (Teilnahme an Maßnahmen, , …)
- Arbeitsvermittlung (Arbeitgeberförderung, …)
sind daher an das örtliche Jobcenter der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu richten.
AdressBuch Jobcenter Ihres Wohnortes
Sie möchten Ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter Ihres Wohnortes finden?
Mit Klick auf das AdressBuch erhalten Sie einen Überblick über die Jobcenter und deren Kontaktdaten im Kreis Borken. Neben einer Auflistung können Sie sich auch über eine Kartenansicht navigieren.
Informatives zum Herunterladen
- Broschuere_Merkblatt_SGB_II.pdf869,57 KB
Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung
Allgemeine Themen rund um die Umsetzung des SGB II werden in den folgenden Fachabteilungen des Fachbereiches Soziales der Kreisverwaltung bearbeitet.
Widersprüche, Klagen, Sozialversicherung, Fachaufsicht
Unterhaltsheranziehung für die örtlichen Jobcenter
Maßnahme- und Budgetplanung, Controlling, Fachaufsicht
Finanzen, Controlling, ADV-Administration, Personal-/ Verwaltungskosten, Abrechnung
Aktuelles vom Jobcenter
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Filmclip - Leistungspektrum der Kommunalen Jobcenter im Münsterland
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Einführung Bürgergeld zum 1.1.2023
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