Standorte und Ansprechpersonen
In allen Städten und Gemeinden des Kreises Borken gibt es ein örtliches Jobcenter. So stehen wir Ihnen wohnortnah für Ihre wichtigsten Bedürfnisse zur Verfügung.
Organisation im Kreis Borken
Der Kreis Borken nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) seit dem 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Träger (zkT) wahr.
Eine Besonderheit des Jobcenters im Kreis Borken ist, dass die operativen Aufgaben, die sich unmittelbar an leistungsbedürftige Personen richten, zum Großteil von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen werden, während die strategische Ebene dem Kreis zugeordnet ist (sog. Delegationsmodell).
Unter dem Dach „Jobcenter des Kreises Borken“ wirken somit 18 Akteure in jeweils eigenständigen Organisationen und Fachabteilungen gemeinsam an der Umsetzung des SGB II.
Ihre Ansprechpersonen vor Ort
Haben Sie Fragen zur Ihrer persönlichen Situation, zum Beispiel
- zur Leistungsgewährung (Leistungen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe, …)
- zum Fallmanagement (Teilnahme an Maßnahmen, , …) oder
- zur Arbeitsvermittlung (Stellenangebote, …)
wenden Sie sich bitte direkt an das örtliche Jobcenter Ihres Wohnortes.
AdressBuch Jobcenter Ihres Wohnortes
Sie möchten Ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter Ihres Wohnortes finden?
Mit Klick auf das AdressBuch erhalten Sie einen Überblick über die Jobcenter und deren Kontaktdaten im Kreis Borken. Neben einer Auflistung können Sie sich auch über eine Kartenansicht navigieren.
Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung
Allgemeine Themen rund um die Umsetzung des SGB II werden in den folgenden Fachabteilungen des Fachbereiches Soziales der Kreisverwaltung bearbeitet.
Widersprüche, Klagen, Sozialversicherung, Fachaufsicht
Unterhaltsheranziehung für die örtlichen Jobcenter
Maßnahme- und Budgetplanung, Controlling, Fachaufsicht
Finanzen, Controlling, ADV-Administration, Personal-/ Verwaltungskosten, Abrechnung