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Einrichtungen im Kreis Borken

Im Kreis Borken gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Pflege und Betreuung für hilfsbedürftige Menschen anbieten. Dazu zählen stationäre Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie verschiedene Formen des betreuten Wohnens.

Überblick über Einrichtungen 

im Kreis Borken

Sie möchten sich über Einrichtungen im Kreis Borken informieren? In unseren AdressBüchern finden Sie weiterführende Informationen. Neben einer Auflistung der Anbieter steht auch eine Kartenansicht zur Verfügung, um passende Angebote in Ihrer Nähe zu finden.

Einrichtungsform

Kartendarstellung

Listendarstellung

Ambulante Pflegedienste

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Tagespflegen

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solitäre Kurzzeitpflege

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Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

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Ambulante Wohngemeinschaften

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Betreutes Wohnen / Servicewohnen

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Senioren- und Pflegeheime

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Hospiz(dienste)

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Betreuungs- und Entlastungsangebote

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WTG-Behörde (Heimaufsicht)

Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Borken gewahrt werden.

Neben der Kontrolle der Einrichtungen gehören auch Beratung und Unterstützung der Träger sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren Aufgaben. Durch regelmäßige, in der Regel unangekündigte Begehungen verschaffen sich die Mitarbeitenden einen Eindruck vor Ort. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Prüfbericht dokumentiert.

Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde

Beschwerden über Pflegeeinrichtungen

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) regelt die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Pflichten der Betreiber von Betreuungseinrichtungen. Es enthält unter anderem Vorgaben zu baulichen und personellen Mindeststandards, Informationsrechten sowie zur Mitbestimmung in Einrichtungen.

Informationen zum Pflege- und Betreuungsrecht in Nordrhein-Westfalen, einschließlich der aktuellen Fassung des WTG NRW und der Durchführungsverordnung (WTG DVO), finden Sie unter www.mags.nrw

Beschwerden oder Hinweise können per E-Mail an internet-pflege@kreis-borken.de gerichtet werden. 

Beschwerden per Telefon: 02861 681-4810

Junger Mann sitzt an einem Tisch und arbeitet an einem Laptop

Ombudsperson 

Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW benennen Kreise und kreisfreie Städte Ombudspersonen, die bei Konflikten zwischen Betroffenen und Anbietern von Pflege- und Betreuungsleistungen vermitteln.

Auch im Kreis Borken steht eine Ombudsperson zur Verfügung. Sie unterstützt in schwierigen Situationen diskret und unbürokratisch mit dem Ziel, einvernehmliche und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Kontakt

Michael Brinkmöller
Tel.: 02861 6814840
E-Mail: mbdsprsnkrs-brknd

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