Einrichtungen im Kreis Borken
Im Kreis Borken gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Pflege und Betreuung für hilfsbedürftige Menschen anbieten. Dazu zählen stationäre Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie verschiedene Formen des betreuten Wohnens.
Überblick über Einrichtungen
Sie möchten sich über Einrichtungen im Kreis Borken informieren? In unseren AdressBüchern finden Sie weiterführende Informationen. Neben einer Auflistung der Anbieter steht auch eine Kartenansicht zur Verfügung, um passende Angebote in Ihrer Nähe zu finden.
| Einrichtungsform | Kartendarstellung | Listendarstellung |
|---|---|---|
| Ambulante Pflegedienste | ||
| Tagespflegen | ||
| solitäre Kurzzeitpflege | ||
| Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege | ||
| Ambulante Wohngemeinschaften | ||
| Betreutes Wohnen / Servicewohnen | ||
| Senioren- und Pflegeheime | ||
| Hospiz(dienste) | ||
| Betreuungs- und Entlastungsangebote | Liste öffnen |
WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Borken gewahrt werden.
Neben der Kontrolle der Einrichtungen gehören auch Beratung und Unterstützung der Träger sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren Aufgaben. Durch regelmäßige, in der Regel unangekündigte Begehungen verschaffen sich die Mitarbeitenden einen Eindruck vor Ort. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Prüfbericht dokumentiert.
Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde
- Taetigkeitsbericht_WTG-Behoerde_im_Kreis_Borken_2023-2024___Endfassung_P026273510_.pdf375,03 KB
- Taetigkeitsbericht_fuer_die_Bez_Regierung_2021-2022___Endfassung__P019217293_.pdf945,83 KB
- Taetigkeitsbericht_der_WTG-Behoerde_-_Kreis_Borken_-_fuer_die_Jahre_2019-2020__P015252059_.pdf371,75 KB
Beschwerden über Pflegeeinrichtungen
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) regelt die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Pflichten der Betreiber von Betreuungseinrichtungen. Es enthält unter anderem Vorgaben zu baulichen und personellen Mindeststandards, Informationsrechten sowie zur Mitbestimmung in Einrichtungen.
Informationen zum Pflege- und Betreuungsrecht in Nordrhein-Westfalen, einschließlich der aktuellen Fassung des WTG NRW und der Durchführungsverordnung (WTG DVO), finden Sie unter www.mags.nrw.
Beschwerden oder Hinweise können per E-Mail an internet-pflege@kreis-borken.de gerichtet werden.
Beschwerden per Telefon: 02861 681-4810

Ombudsperson
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW benennen Kreise und kreisfreie Städte Ombudspersonen, die bei Konflikten zwischen Betroffenen und Anbietern von Pflege- und Betreuungsleistungen vermitteln.
Auch im Kreis Borken steht eine Ombudsperson zur Verfügung. Sie unterstützt in schwierigen Situationen diskret und unbürokratisch mit dem Ziel, einvernehmliche und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Kontakt
Michael Brinkmöller
Tel.: 02861 6814840
E-Mail: mbdsprsnkrs-brknd




