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Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Ziel der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) im Kreis Borken ist es, die Zusammenarbeit und aktive Mitwirkung aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich Alter und Pflege zu fördern. Dazu zählen insbesondere Pflegeeinrichtungen, Pflege- und Krankenkassen, der Medizinische Dienst, Anbieter ambulanter Pflege, die Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhäuser, Betroffene sowie der Kreis Borken.

Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, eine leistungsfähige, wohnortnahe und bedarfsgerecht aufeinander abgestimmte pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Termine

Die nächste KKAP findet am 22.04.2026 im Kreishaus (Sitzungssaal 2180), Burloer Straße 93, 46325 Borken statt. Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr.

Protokolle 

Aufgaben

Die Aufgaben der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege ergeben sich aus § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) und umfassen insbesondere:

  1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
  2. die Mitwirkung an der Entwicklung altengerechter Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
  3. die Beratung stadt- und kreisübergreifender Gestaltungsbedarfe in Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen,
  4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
  5. die Beteiligung der in § 3 Absatz 1 APG NRW genannten Gruppen an Fragen der zukünftigen Sicherung der pflegerischen Versorgung in den Kommunen,
  6. die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich Beratung und Fallmanagement, sowie
  7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und – sofern die Kommune nicht von der Regelung des § 11 Absatz 7 APG NRW Gebrauch macht – die entsprechende Bedarfseinschätzung.

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