Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe
Pflegebedürftige erhalten neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag wird nur erstattet, wenn er für anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen verwendet wird. Ziel ist es, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Verwendung des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag kann unter anderem eingesetzt werden für:
- Betreuung zu Hause oder in Gruppen, z. B. gemeinsames Lesen, Spielen, Spaziergänge oder soziale Aktivitäten
- Unterstützung im Alltag, z. B. Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Arzt- und Behördengängen
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, beispielsweise Pflegebegleitung oder organisatorische Unterstützung
Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Die Leistungen müssen durch nach Landesrecht anerkannte Anbieter erfolgen. Eine Übersicht der anerkannten Anbieter im Kreis Borken finden Sie online:
Kein Anbieter verfügbar? Dann lesen Sie weiter unten zum Thema Nachbarschaftshilfe.
Auf dieser Seite
- Verwendung des Entlastungsbetrags
- Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Auf dieser Seite
- Häufige Fragen
- Nachbarschaftshilfe
- Kurse "Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe"
- Podcast - Hören Sie rein
- Der Entlastungsbetrag - Was ist das und wofür kann ich ihn nutzen?
- Nachbarschaftshilfe - Die 5 häufigsten Fragen
- Themen, die Sie auch interessieren könnten
Häufige Fragen
Wann verfällt der Betrag? Kann ich ihn rückwirkend einsetzen?
Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Sie können bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres eingesetzt werden (Beträge aus 2025 also bis zum 30. Juni 2026). Erst danach verfällt der Anspruch.
Eine Vorauszahlung ist nicht möglich, da es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt, die erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen erstattet wird.
Kann der Entlastungsbetrag auch für Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann auch zur Finanzierung von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tagespflege eingesetzt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei den jeweiligen Leistungsarten.
Kann ich noch andere Leistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen?
Neben dem Entlastungsbetrag können bis zu 40 Prozent des Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Man nennt das "Umwandlungsanspruch". Voraussetzung ist, dass diese Leistungen durch anerkannte Anbieter erbracht werden und das Sachleistungsbudget nicht vollständig für ambulante Pflegeleistungen ausgeschöpft wird.
Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die entstandenen Kosten müssen jedoch im Nachhinein bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wird das Sachleistungsbudget nicht vollständig genutzt, kann unter Umständen neben Pflegesachleistungen und Umwandlungsanspruch auch noch anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden.
Nachbarschaftshilfe
Da die Zahl gewerblicher Anbieter im Kreis Borken noch überschaubar ist, wird der Entlastungsbetrag von vielen Pflegebedürftigen nicht genutzt. Er kann jedoch auch für die Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Dabei unterstützen Nachbarn, Freunde oder ehrenamtlich Engagierte Pflegebedürftige im Alltag und entlasten Angehörige. Die unterstützende Person darf jedoch nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht im selben Haushalt leben. Außerdem muss sie qualifiziert sein.
Für die Leistungen können die Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen und den Nachbarschaftshelfern damit eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Weitere Informationen enthält der Leitfaden zur Nachbarschaftshilfe:
Kurse "Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe"
Die Kurse "Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe" werden kreisweit nach einem einheitlichen Konzept angeboten. Wann und wo die nächsten Kurse stattfinden kann bei den Anbietern erfragt werden:
Infos zum Kurs:
- Dauer: 6 x 45 Minuten
- Kosten: Die Kurse sind für die Teilnehmer/innen kostenfrei
- Kursinhalte:
a) Die Rolle des Nachbarschaftshelfers
b) Grundhaltung gegenüber pflegebedürftigen Menschen
c) Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigkeit
d) Ehrenamt
e) hilfreiches Handout
Anbieter:
- Caritas Bocholt (u.a. in Bocholt, Isselburg, Rhede):
Sandra Wölker, Tel: 02871-25131203, Email: sndrwlkrcrts-bchltd - Verein Leben im Alter e.V. (u.a. in Bocholt, Isselburg, Rhede):
LiA Quartiersbüro, Tel: 02871-21765-66 Email: sndrmnnl--d - Caritas Borken (u.a. in Borken, Reken, Velen):
Claudia Grave, Tel: 02861-945810, Email: cpg-pflgwrkstttcrts-brknd - DRK Borken (kreisweit, außer Reken, Velen, Heiden):
Susanne Biallas, Tel: 02861-8029158, Email: sbllsdrkbrknd - Klinikum Westmünsterland (u.a. in Ahaus, Stadtlohn, Vreden):
Frau Tervoort, Tel: 02561/99-2099, Email: baerbel.tervoort@kvwml.de - St. Antonius-Hospital Gronau GmbH (u.a. in Gronau, Epe, Alstätte):
Christine Gerwing, Tel: 02565-9308-1317, Email: grwngst-ntns-grnd
Podcast - Hören Sie rein
Der Entlastungsbetrag - Was ist das und wofür kann ich ihn nutzen?
Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, benötigen Betroffene oft auch Unterstützung im Haushalt oder bei der Tagesgestaltung. Die Pflegeversicherung stellt dafür einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro bereit, der flexibel genutzt werden kann. Da der Betrag bereits ab Pflegegrad 1 verfügbar ist, widmen wir diesem Thema eine eigene Podcastfolge. Darin erfahren Sie, was „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind, wie der Betrag in der Tagespflege eingesetzt werden kann und unter welchen Bedingungen Nachbarschaftshilfe möglich ist.
Nachbarschaftshilfe - Die 5 häufigsten Fragen
In dieser Folge beantworten wir die fünf häufigsten Fragen zum Thema Nachbarschaftshilfe. Dabei geht es zum Beispiel darum, wer Nachbarschaftshilfe leisten kann, wie man eine Nachbarschaftshilfe findet und auch um die steuerliche Berücksichtigung. Kurz, knapp und gut verständlich – perfekt für alle, die sich schnell einen Überblick verschaffen möchten.






