Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich befristete stationäre „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit betreut werden.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kommt insbesondere in folgenden Situationen in Betracht:
- im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn vorübergehend weitere Pflege erforderlich ist
- wenn die häusliche Versorgung (noch) nicht sichergestellt ist, beispielsweise wegen notwendiger Umbaumaßnahmen
- wenn eine Pflegeperson die Betreuung vorübergehend nicht übernehmen kann, etwa aufgrund von Krankheit oder Urlaub
Darüber hinaus dient die Kurzzeitpflege der Entlastung pflegender Angehöriger und kann zur Erholung oder Überbrückung genutzt werden.
AdressBuch Senioren- und Pflegeheime
In der Regel bietet jede vollstationäre Einrichtung auch sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Hier finden Sie eine Übersicht der Pflegeeinrichtungen.
AdressBuch solitäre Kurzzeitpflege
Es gibt im Kreis Borken auch Einrichtungen, die solitäre (dauerhafte) Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Diese Anbieter finden Sie hier.
Finanzierung
Pflegebedingte Aufwendungen können über den seit dem 1. Juli 2025 geltenden Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro finanziert werden. Dieser Betrag kann vollständig für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie mögliche Zusatzleistungen sind in der Regel selbst zu tragen.
Podcast - Hören Sie rein
Kurzzeitpflege im Kreis Borken - Wie können Sie profitieren?
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten, aus anderen Gründen ausfallen oder wenn die Versorgung zu Hause zum Beispiel nach einer Operation des pflegebedürftigen Menschen vorübergehend nicht geleistet werden kann, bietet die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit, die Versorgung weiterhin sicherzustellen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Arten von Kurzzeitpflege es gibt und wie die Finanzierung funktioniert - das erfahren Sie in dieser Podcastfolge.






