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Pflegegeld

Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2. Es wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt.

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause durch nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann flexibel verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt.

Folgende monatliche Beträge können gewährt werden:

Pflegegrad 2

347 Euro

Pflegegrad 3

599 Euro

Pflegegrad 4

800 Euro

Pflegegrad 5

990 Euro

Kombinationsleistung

Wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden. Die Höhe richtet sich danach, in welchem Umfang Pflegesachleistungen genutzt werden.

Beispiel
Nimmt eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen im Wert von 50 Prozent des maximalen Budgets (796 Euro im Pflegegrad 2) in Anspruch, erhält sie zusätzlich noch 50 Prozent des maximalen Pflegegeldes, also 173,50 Euro.

Verpflichtende Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Bei Bezug von Pflegegeld sind regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst oder eine zugelassene Beratungsstelle verpflichtend. Diese dienen der Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege. 

Die Beratungsbesuche finden halbjährlich statt – unabhängig vom Pflegegrad.

Podcast - Hören Sie rein

Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Wie wird die Pflege eigentlich bezahlt?

Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung und seitdem hat sie schon mehrere Reformen mitgemacht. Der Leistungskatalog wurde kontinuierlich erweitert und verändert. In dieser Folge erfahren Sie, wie die Pflegeversicherung funktioniert und was sich hinter den Begriffen Pflegegeld und Pflegesachleistung verbirgt. Wann bekomme ich Pflegegeld und wann ist es besser, Pflegesachleistungen zu nutzen? Gute Entscheidungen für die eigene Pflegesituation kann man nur treffen, wenn man gut informiert ist.

Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger - Ein Gespräch mit Pflegeberaterin Frau Grave

In dieser Podcastfolge sprechen wir mit Frau Grave, Mitarbeiterin der Pflege- und Sozialberatung des Caritasverbandes Borken, über die sogenannten Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Besuche sind für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen versorgt werden, verpflichtend – doch was steckt eigentlich dahinter?

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