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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen unterstützen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für diese Produkte (bei Anspruch auf Beihilfe, z. B. für Beamte, bis zu 20 Euro monatlich).

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Diese Hilfsmittel sind für den Einmalgebrauch bestimmt und dienen insbesondere zum Schutz der privaten Pflegeperson (Angehörige, Freunde, Nachbarn) sowie zur Erleichterung der Pflege. Es sind ausschließlich folgende Hilfsmittel:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch (Mindestgröße 40 x 60 cm)
  • Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz für die private Pflegeperson
  • Schutzschürzen (zum Einmalgebrauch oder wiederverwendbar) für die private Pflegeperson
  • Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion)
  • Einmallätzchen

Technische Hilfsmittel

Die Pflegekasse stellt auch technische Hilfsmittel wie  Duschstühle, Toilettenstühle oder Gehstützen zur Verfügung. Für die Kosten ist ein Eigenanteil von 10 %, maximal 25 Euro, möglich. Größere technische Hilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten werden häufig leihweise überlassen, sodass keine Zuzahlung erforderlich ist. Ärztlich verordnete Hilfsmittel werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Beschaffung und Kostenerstattung

Pflegehilfsmittel können über ein Sanitätshaus, eine Apotheke oder weitere Anbieter bezogen werden. ACHTUNG: Es gibt in diesem Bereich auch unseriöse Anbieter von sogenannten "Pflegeboxen", die wie bei einem "Abo" monatlich ausgeliefert werden. In manchen Fällen haben Sie dabei keinen Einfluss auf die Zusammenstellung der Produkte und die gelieferten Mengen. Informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Häufig ist wes vorteilhaft, wenn Sie einen Anbieter nutzen, der vor Ort erreichbar ist.

Ausnahmen

  • Pflegedienste, die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nutzen, müssen diese selbst beschaffen.
  • Bewohner eines Pflegeheims oder einer Einrichtung der Behindertenhilfe erhalten die Hilfsmittel direkt von der Einrichtung.
  • Inkontinenzprodukte wie Windeln oder Windelhosen zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln, sondern zu den Leistungen der Krankenversicherung – diese werden über den behandelnden Arzt verordnet.

Podcast - Hören Sie rein

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Inkontinenzprodukte - Was ist zu beachten?

Hilfsmittel sind aus dem Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nicht wegzudenken. Manche Hilfsmittel tragen dazu bei, dass der Pflegebedürftige selbständig bleiben kann. Andere erleichtern die Pflegetätigkeiten der Angehörigen. Die verschiedenen Arten von Hilfsmitteln und ihre Bedeutung im Alltag werden in dieser Podcastfolge vorgestellt. Außerdem gibt es Informationen über die Beantragung und über mögliche finanzielle Unterstützungen.

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