Pflegezeit
Zur Pflege naher Angehöriger gibt es verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage)
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen. Diese Tage können unter nahen Angehörigen aufgeteilt werden. Für die Dauer kann Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse beantragt werden. Bei mehreren Anspruchsberechtigten für denselben Angehörigen gilt die Gesamtbegrenzung von zehn Tagen.
Das Recht gilt nach dem Pflegezeitgesetz, wenn die Situation plötzlich und unerwartet auftritt. Bestehende, unveränderte Pflegebedürftigkeit reicht nicht aus. In der Regel ist die Inanspruchnahme pro Pflegefall einmalig, Ausnahmen sind möglich.
Voraussetzung ist, dass es sich um nahe Angehörige handelt (z. B. Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder), die voraussichtlich Pflegegrad 1–5 erhalten, und dass der Arbeitgeber unverzüglich über Dauer und Grund der Arbeitsverhinderung informiert wird. Auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung über Pflegebedürftigkeit und Notwendigkeit vorzulegen.
Besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse oder dem Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Für pflegebedürftige Kinder schließt ein gleichzeitiger Bezug von Kranken- oder Verletztengeld an denselben Tagen die Leistung aus.
Der Antrag sollte möglichst unverzüglich gestellt werden. Fehlende Unterlagen wie Atteste oder Gehaltsbescheinigungen können nachgereicht werden.
Pflegeunterstützungsgeld
Für den Zeitraum der sogenannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kann als Ausgleich für den Verdienstausfall Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung, die für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person gewährt wird.
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wurden in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) bezogen, erhöht sich der Anspruch auf 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Nehmen mehrere Beschäftigte die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für dieselbe pflegebedürftige Person in Anspruch, besteht der Anspruch insgesamt nur für maximal zehn Arbeitstage.
Der Antrag ist unverzüglich bei der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise beim privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person zu stellen. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung über die (voraussichtliche) Pflegebedürftigkeit einzureichen.
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht nur, wenn sich diese aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aus einer entsprechenden Vereinbarung ergibt.
Pflegezeit-Modelle
Pflegezeit (bis zu 6 Monate)
Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Die Pflegezeit kann flexibel gestaltet werden und ermöglicht eine intensive Betreuung über einen längeren Zeitraum.
Begleitung in der letzten Lebensphase (bis zu 3 Monate)
Beschäftigte können eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung bis zu drei Monaten für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase beanspruchen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
Familienpflegezeit (bis zu 2 Jahre)
Beschäftigte haben Anspruch auf Familienpflegezeit, das heißt auf eine teilweise Freistellung für die häusliche Pflege naher Angehöriger von bis zu 24 Monaten bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden.
Wurde die Arbeitszeit zunächst nur für einen kürzeren Zeitraum reduziert, kann die Freistellung mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Höchstdauer von 24 Monaten verlängert werden. Kann der geplante Wechsel der pflegenden Person aus wichtigem Grund nicht erfolgen, besteht ein Anspruch auf Verlängerung.
Für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Angehöriger besteht ebenfalls die Möglichkeit der Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz (teilweise bis zu 24 Monate, Mindestarbeitszeit 15 Stunden/Woche) oder nach dem Pflegezeitgesetz (vollständig oder teilweise bis zu sechs Monate), auch bei außerhäuslicher Betreuung.
Die Ansprüche nach dem Familienpflegezeitgesetz gelten nicht für Arbeitgeber mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten, ausschließlich für Berufsbildung Beschäftigte.
Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger Angehöriger
Bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht der Anspruch auf Freistellung auch, wenn die Betreuung außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt. Wurde die Freistellung zunächst für einen kürzeren Zeitraum beantragt, kann sie mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur maximalen Dauer von sechs Monaten verlängert werden. Kann der geplante Wechsel der pflegenden Person aus wichtigem Grund nicht erfolgen, besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Pflegezeit bis zur Höchstdauer.
Finanzielle Unterstützung (Darlehen)
Wenn Angehörige gepflegt werden müssen, stehen Beschäftigten unterschiedliche gesetzliche Modelle zur Verfügung, um ihre Arbeitszeit zeitweise anzupassen oder auszusetzen. Zur Absicherung des Lebensunterhalts kann dabei ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
Podcast - Hören Sie rein
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege - Was kann helfen?
In dieser Folge sprechen wir über die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wir gehen kurz darauf ein, warum heutzutage so viele Menschen vor der Herausforderung stehen, den Beruf und die Pflegetätigkeit unter einen Hut zu bekommen. Anschließend stellen wir hilfreiche Möglichkeiten vor, von denen pflegende Angehörige Gebrauch machen können: Pflegezeit, Familienpflegezeit oder die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Wir erklären, welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, und was zu beachten ist. Darüber hinaus werden wieder weiterführende Links und Informationen bereitgestellt.






