Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege bedeutet die vollständige Versorgung einer pflegebedürftigen Person in einem Alten- und Pflegeheim.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Beträge für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege.
| Je nach Pflegegrad besteht ein monatlicher Anspruch bis zu folgenden Höchstbeträgen: | |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | * |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
*Im Pflegegrad 1 kann der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € für vollstationäre Pflegeleistungen eingesetzt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken die Heimkosten jedoch nicht vollständig. Zusätzlich zu den pflegebedingten Kosten sind Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie ein Ausbildungszuschlag zu zahlen.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen prozentualen Leistungszuschlag zum sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Der EEE ist der Teil der Pflegekosten, der über die Leistungen der Pflegekasse hinausgeht und von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu tragen ist. Er entspricht der Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und dem jeweiligen Pflegesatz der Einrichtung. Der EEE ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Da die Pflegesätze je Einrichtung variieren, unterscheidet sich auch der EEE zwischen den Einrichtungen.
Leistungszuschlag zum Eigenanteil
Der Zuschlag richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthalts und reduziert den Eigenanteil wie folgt:
- 15 % im 1. Jahr (bis zu 12 Monate)
- 30 % im 2. Jahr (bis zu 24 Monate)
- 50 % im 3. Jahr (bis zu 36 Monate)
- 75 % ab dem 4. Jahr (mehr als 36 Monate)
Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt somit der selbst zu tragende Anteil an den Pflegekosten.
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- AdressBuch Senioren- und Pflegeheime
- Auswahl eines Pflegeheims
- Finanzierung
- Podcast - Hören Sie rein
- Wohnen im Alter - Pflegeheim oder Wohngemeinschaft?
- Finanzierung eines Pflegeheimplatzes - Wer soll das bezahlen?
- Wie kann der Einzug in ein Pflegeheim gelingen? - Ein Gespräch mit Einrichtungsleiter Herrn Kaling
- Themen, die Sie auch interessieren könnten
AdressBuch Senioren- und Pflegeheime
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Über eine Einrichtungsübersicht sowie eine Kartenansicht können Sie passende Angebote finden.
Auswahl eines Pflegeheims
Kriterien
Im Kreis Borken gibt es 47 Pflegeheime mit rund 3.300 Plätzen.
Pflegebedürftige haben freie Wahl des Pflegeheims. Auch bei Bezug von Sozialhilfe darf kein bestimmtes Heim vorgeschrieben oder ausschließlich auf günstigere Einrichtungen verwiesen werden. Es empfiehlt sich, mehrere Einrichtungen zu besichtigen und Gespräche vor Ort zu führen.
Wichtige Auswahlkriterien können sein:
- Preis
- Wohnortnähe
- Bauliche Ausstattung
- Bekannte Mitbewohner
- Atmosphäre
- Doppel- oder Einzelzimmer
- Bekanntes Personal
- Spezielle Qualifizierungen
- Freizeitangebote (u.a.)
Informationen zu den Prüfergebnissen des Medizinischen Dienstes finden Sie unter pflegelotse.de. Darüber hinaus veröffentlichen wir die Ergebnisberichte der Heimaufsicht.
Freie Plätze
Freie Plätze in vollstationären Einrichtungen können tagesaktuell über den Heimfinder NRW (auch als App verfügbar) abgerufen werden.
Finanzierung
Zur Deckung der Heimkosten müssen Bewohnerinnen und Bewohner zunächst Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen (unter Berücksichtigung gesetzlicher Freibeträge) einsetzen. Reichen diese Mittel nicht aus, können beim Kreis Borken Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen beantragt werden, beispielsweise Pflegewohngeld oder Sozialhilfe.
Wichtig: Unterhalb von Pflegegrad 2 werden keine Leistungen durch den Kreis Borken erbracht.
Podcast - Hören Sie rein
Wohnen im Alter - Pflegeheim oder Wohngemeinschaft?
In dieser Podcastfolge schauen wir uns zwei weitere Möglichkeiten an, wie man im Alter und bei Pflegebedürftigkeit versorgt werden kann: Pflegeheime und Wohngemeinschaften. Wir erklären, was die Unterschiede sind und die jeweiligen Vor- und Nachteile. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Voraussetzungen und Bedürfnisse man bei der Entscheidung berücksichtigen sollte.
Finanzierung eines Pflegeheimplatzes - Wer soll das bezahlen?
In dieser Podcastfolge widmen wir uns einem Thema, das die Menschen dann betrifft, wenn ein möglicher Umzug in ein Pflegeheim im Raum steht: Der Finanzierung eines Heimplatzes. Die Kosten für die verlässliche „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ sind nämlich hoch und gerade in der letzten Zeit enorm gestiegen. Deshalb kommen vor allem zur Finanzierung viele Fragen auf, die in diesem Podcast aufgegriffen werden: Wie setzen sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim zusammen? Was passiert mit der Rente und dem Vermögen der betroffenen Person? Und werden die Kinder auch für die Kosten herangezogen? Antworten auf diese Fragen und noch vieles mehr erfahren Sie in dieser Podcastfolge.
Wie kann der Einzug in ein Pflegeheim gelingen? - Ein Gespräch mit Einrichtungsleiter Herrn Kaling
In dieser Podcastfolge widmen wir uns zunächst ganz praktischen Fragen rund um die Vorbereitung und den ersten Tag. Woran muss man im Vorfeld denken? Was sollte unbedingt in die Tasche für den ersten Tag? Welche persönlichen Gegenstände helfen dabei, sich schneller wohlzufühlen? Und was wird bereits vor Ort gestellt? Darüber hinaus schauen wir auf die ersten Tage und Wochen im neuen Zuhause. Wie gelingt eine gute Eingewöhnung? Welche Herausforderungen erleben neue Bewohnerinnen und Bewohner – und wie können sie dabei bestmöglich begleitet werden? Und auch die Perspektive der Angehörigen nehmen wir in den Blick: Wie kann man den Übergang unterstützend gestalten? Welche Gefühle treten häufig auf, und wie kann man damit umgehen?
Eine Folge voller hilfreicher Tipps, ehrlicher Einblicke und wertvoller Orientierung für alle, die sich mit dem Thema Einzug in ein Pflegeheim auseinandersetzen wollen oder müssen.






