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Pflegebedarfsplanung

Die demografische Entwicklung und der Anstieg der älteren Bevölkerung stellen die pflegerische Infrastruktur im Kreis Borken vor große Herausforderungen. Ziel der Pflegebedarfsplanung ist es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden für eine bedarfsgerechte Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen zu sorgen.

Pflegebedarfsplanung

Rechtsgrundlage ist § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW), wonach die Kreise regelmäßig den Bestand der Pflegeangebote erfassen und den künftigen Bedarf ermitteln müssen. Der Kreis Borken kam dieser Verpflichtung erstmals im Jahr 2015 nach. Seitdem wurde die Pflegebedarfsplanung kontinuierlich fortgeschrieben.

Am 03.07.2025 hat der Kreistag die 3. Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2024/25 als nicht verbindliche Planung beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der aus dem Beteiligungsprozess entwickelten Handlungsempfehlungen beauftragt. Bei einer nicht verbindlichen Planung ist die Pflegebedarfsplanung alle zwei Jahre zu aktualisieren.

In der Fortschreibung wurde das bewährte Konzept im Wesentlichen beibehalten. Auf Ebene der sechs Sozialräume im Kreis Borken werden kurz- und mittelfristige Bedarfe analysiert. Auf Kreisebene erfolgt zusätzlich eine langfristige Betrachtung. Die Prognosen basieren auf verschiedenen Szenarien zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit.

Die Pflegebedarfsplanung entsteht in enger Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden, Akteuren der Pflege sowie der Politik und bildet die Grundlage für eine verlässliche, bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur im Kreis Borken.

Die nächste ausführliche Pflegebedarfsplanung wird im Jahr 2027 erstellt. Im Jahr 2026 gibt es einen Update-Bericht, sodass die Städte und Gemeinden sowie die Investoren immer mit möglichst aktuellen Prognosen arbeiten können.

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