Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit
Die Organisation der Pflege richtet sich stets nach den individuellen Bedürfnissen und der persönlichen Situation. Es gibt jedoch einige zentrale Schritte, die Ihnen den Einstieg erleichtern.
Erste Anlaufstellen
Tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, ist schnelle Hilfe gefragt. Erste Ansprechpartner sind:
- Ihre Pflegekasse für grundlegende Informationen und den Antrag auf einen Pflegegrad
- Beratungsstellen
- Ihr Hausarzt
- Professionelle Pflegedienste
Bei Pflegebedürftigkeit, die während eines Krankenhausaufenthalts eintritt, sollten Sie frühzeitig die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte informieren. Stellen Sie die Versorgungssituation vor der Aufnahme dar und besprechen Sie mögliche Alternativen nach der Entlassung. Jedes Krankenhaus verfügt über einen Sozialdienst oder eine Pflegeüberleitung, die bei Anträgen oder Hilfsmittelversorgung unterstützen. Unter Umständen kann ein Eilverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit angestoßen werden.
Bei langsam einsetzender Pflegebedürftigkeit, z. B. im hohen Alter, bleibt mehr Zeit, sich zu informieren und passende Hilfen auszuwählen. Nutzen Sie die Beratung Ihrer Pflegekasse, Ihres Hausarztes, eines Pflegedienstes oder Angehöriger.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass berufstätige Angehörige sich für die akute Organisation einer Pflegesituation für bis zu 10 Tage freistellen lassen können.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Für Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Diese Feststellung übernimmt der Medizinische Dienst.
Überblick über die Gesamtsituation
Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Gesamtsituation:
- Wo entstehen die größten Herausforderungen (Wohnsituation, Körperpflege, Einkäufe)?
- Welche Aufgaben müssen erledigt werden und wer übernimmt sie (Körperpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung)?
- Wer soll in die Pflege einbezogen werden (professionelle Pflegedienste, Nachbarn, andere Angehörige)?
Je klarer die Situation eingeschätzt wird, desto gezielter lassen sich Hilfe und Beratung anfordern. Akutsituationen erfordern zunächst viel Zeit. Denken Sie aber von Anfang an daran, sich nicht selbst zu überfordern. Finden Sie einen Berater oder einen Dienstleister Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich ausführlich beraten und sichern Sie sich die Möglichkeit, telefonisch weitere Fragen stellen zu können.
Hilfreiche Checklisten und Organisationspläne bietet z. B. die Unfallkasse NRW.
Pflege zuhause durch Angehörige
Wenn Sie die Pflege hauptsächlich selbst übernehmen möchten, lassen Sie sich von der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse unterstützen und besuchen Sie nach Möglichkeit Pflegekurse. Planen Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und binden Sie, wenn möglich, weitere Angehörige oder Bekannte ein, z. B. für Hauswirtschaftliche Unterstützung, Einkäufe, Arztfahrten oder Behördengänge. Einerseits bedeutet das für die pflegenden Angehörigen eine Entlastung, andererseits fokussiert sich der Pflegebedürftige nicht allein auf eine Person und gewöhnt sich daran, Hilfe von unterschiedlichen Personen anzunehmen bzw. annehmen zu müssen.
Pflegegeld
Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe
Hausnotruf
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegehilfsmittel
Verhinderungspflege
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Pflegezeit
Professionelle Unterstützung zuhause
Möchten Sie professionelle Pflege zu Hause in Anspruch nehmen, sollten Sie sich einen Pflegedienst Ihres Vertrauens suchen. Den Pflegedienst können Sie frei wählen. Vorteilhaft ist es, wenn der Pflegedienst in Wohnortnähe ist und vielleicht auch schon Personen in der Nähe versorgt. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Sie mindestens einen festen Ansprechpartner kennen. Die benötigten Leistungen werden individuell mit Ihnen abgestimmt und vertraglich vereinbart. Bitte beachten Sie, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen können daher private Zuzahlungen erforderlich sein. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss einen Kostenvoranschlag erläutern und berücksichtigen Sie, dass ambulante Pflegedienste unterschiedliche Preise haben.
Pflegesachleistungen
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Einrichtungen im Kreis Borken
Vollstationäre Pflege
Wenn Pflege in einer vollstationären Einrichtung erforderlich wird, sollten Sie frühzeitig Kontakt zu geeigneten Einrichtungen aufnehmen. Das Pflegeheim können Sie frei wählen. Viele bevorzugen eine Einrichtung in der Nähe zum vorherigen Wohnort oder am Wohnort der Angehörigen. Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege besteht ab Pflegegrad 2. Da die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist, fallen monatliche Zuzahlungen an.
Vollstationäre Pflege
Einrichtungen im Kreis Borken



