Betreuung und Vorsorge
Wir informieren Sie zum Thema Betreuung und Vorsorge: Treffen Sie heute mit Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung Ihre Entscheidungen für morgen.
Vorsorge treffen ?!
Das ist keine Frage des Alters!
Immer wieder geraten Menschen unerwartet in Situationen, in denen sie nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe Anderer angewiesen, die für sie entscheiden müssen. Sie haben es in der Hand! Treffen Sie heute mit Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung Ihre Entscheidungen für morgen.
Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken bietet in enger Zusammenarbeit Information, Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen zu den Themen:
- Rechtliche Betreuung: ehrenamtliche Betreuung, Berufsbetreuung
- Vorsorge treffen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Auf dieser Seite
- Vorsorge treffen ?!
Das ist keine Frage des Alters! - Auf dieser Seite
- Stellenausschreibung
- Was ist eine rechtliche Betreuung?
- Wie werde ich ehrenamtlicher rechtliche/r Betreuer/in?
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Informatives zum Herunterladen
- Ihre Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden
- Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken
- Kontakt
- Wissenswertes aus dem Bereich
Stellenausschreibung
Der Kreis Borken sucht selbständige rechtliche Berufsbetreuer/innen (w/m/d) und rechtliche Berufsbetreuer/innen (w/m/d) im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG):
- 2024-01-17-Dauerstellenausschreibung-Berufsbetreuerinnen-und-Berufsbetreuer.pdf58,16 KB
- 2024-01-17-Anschreiben-Betreuergewinnung-Rechtsanwaelte-unterschrieben.pdf588,35 KB
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung mit bestimmten Aufgabenfeldern ein. Die rechtliche Betreuung kann durch eine ehrenamtlich tätige Person oder durch einen Berufsbetreuer bzw. eine Berufsbetreuerin geführt werden.
Wie werde ich ehrenamtlicher rechtliche/r Betreuer/in?
Wenn Sie interessiert sind eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen oder zunächst weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Betreuungsverein im Kreis Borken.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsmacht, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.
Um Änderungen des Grundbuches (z. B. im Falle der Veräußerung einer Immobilie des Vollmachtgebers) veranlassen zu können, ist eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Diese können Sie bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von 10,00 Euro oder bei einem Notar vornehmen lassen. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Sie erhöht zudem die Akzeptanz der Vollmacht gegenüber Dritten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Vorsorge treffen".
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll oder wer Ihre rechtliche Betreuung nicht übernehmen soll.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche künftigen medizinischen, pflegerischen oder ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen. Sie willigen somit in bestimmte zukünftige medizinische Maßnahmen ein oder untersagen diese.
Informatives zum Herunterladen
- Vollmachtsregelung_Innenverhaeltnis_fuer_1_Person_Internet_01.pdf148,27 KB
- Vollmachtsregelung_Innenverhaeltnis_fuer_2_Personen_Internet_01.pdf152,30 KB
- Vollmachtsregelung_Innenverhaeltnis_fuer_3_Personen_Internet_01.pdf153,95 KB
Ihre Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden
Die Ansprechpartner des für Sie zuständigen Betreuungsvereins, des zuständigen Amtsgerichts und der für Sie zuständigen Betreuungsbehörde finden Sie unter folgenden Links:
Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken
Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken setzt sich zusammen aus der Betreuungsbehörde des Kreises Borken, der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt sowie den 5 Betreuungsvereinen im Kreis Borken:
Betreuungsbehörden:
- Kreisverwaltung Borken, Betreuungsbehörde
- Stadtverwaltung Bocholt, Betreuungsbehörde
Betreuungsvereine:
- Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Ahaus-Vreden e. V., Ahaus
- Arbeiterwohlfahrt Betreuungsverein, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Bocholt
- Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Bocholt e. V., Bocholt
- Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e. V., Borken
- Betreuungsverein Gronau und Umgebung e. V., Gronau
Kontakt
Wir geben Ihnen einen Einblick über die rechtlichen Möglichkeiten, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung findet.
Zentrale Telefonnummer der Betreuungsbehörde: +492861 / 681-1435
Wissenswertes aus dem Bereich
Behinderung und Wohnen
Wenn Sie schwerbehindert sind, also wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 haben und Sie aus Gründen der Behinderung Ihre Wohnung umbauen müssen oder Sie anderweitig Unterstützung für ein weiteres selbständiges Wohnen benötigen, können Sie finanzielle Unterstützung beim Kreis Borken beantragen.Hilfe und Unterstützung
Wir helfen den Menschen, die Unterstützung benötigen, mit verschiedenen Hilfspaketen.