Hilfe und Unterstützung
Wir helfen den Menschen, die Unterstützung benötigen. Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Hilfsangebote für verschiedene Zielgruppen
Neben Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, bietet der Gesetzgeber auch Hilfen zur Pflege oder übernimmt die Bestattungskosten. Diese Anträge können beim Kreis Borken gestellt werden. Anträge zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und zur Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeiten die Städte und Gemeinden.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Bildung und das Mitmachen z.B. im Sportverein. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören ein Zuschuss zum Mittagessen, die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten, ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten, Fahrtkosten im Rahmen des Schulbesuches, Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf.
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an allgemein- und berufsbildenden Schulen können zudem das Schüler-Bafög beantragen.