Energie
In Zeiten des Klimawandels gewinnen erneuerbare Energien zunehmend an Bedeutung. Dazu zählt auch die Nutzung der Sonnenenergie. Die Sonne liefert jeden Tag eine enorme Menge an Energie – in nur etwa einer Stunde erreicht die Erde bereits so viel Sonnenenergie, wie die Menschheit in einem ganzen Jahr verbraucht. Mit einer Solaranlage auf dem Dach kann man diese Kraft für sich nutzen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für den Einsatz einer Solaranlage.
Informationskampagne "Solartage"
Strom aus Photovoltaik ist seit einigen Jahren eine wichtige Säule für die Realisierung der Energiewende. Wer mehr über die Nutzung der Sonnenenergie erfahren möchte, ist hier genau richtig. Denn die Veranstaltungen der Informationskampagne „Solartage“ des Kreises Borken bieten eine ideale Möglichkeit, den Wissensschatz zu erweitern. Das kostenlose Angebot wird in Kooperation mit dem Netzwerk der kommunalen Klimaschutzbeauftragten, der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW und dem SFV angeboten.
Was ist Photovoltaik (PV)?
Photovoltaik wandelt Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um. Dazu können Sie eine größere Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten oder ein bis zwei Module auch auf der Terrasse oder am Balkon montieren. Die PV-Anlage besteht aus den Solarmodulen, die mit ihren darin enthaltenen Solarzellen das Sonnenlicht aufnehmen. Über einen Wechselrichter wird der erzeugte Gleichstrom dann in Haushaltsstrom mit 230 Volt umgewandelt. Im Unterschied zur Photovoltaik wird bei der Solarthermie die Sonnenenergie in Wärme umgewandelt.

Fragen und Antworten zu PV-Anlagen
Wer darf eine PV-Anlage installieren?
Grundsätzlich darf sich jede Privatperson und jedes Unternehmen eine Solarstrom- oder Photovoltaikanlage (PV-Anlage) anschaffen. Im Einzelfall hängt das aber von Ihren Wohnverhältnissen ab: Gehört Ihnen ein Ein- oder Zweifamilienhaus können Sie diese Entscheidung in der Regel allein treffen. Wohnen Sie in einer Eigentums- oder Mietwohnung müssen die (Mit-)Eigentümer:innen bzw. die Vermieter:innen zustimmen.
Das "Ja" der Eigentümer:innen bzw. der Vermieter:innen brauchen Sie auch dann, wenn Sie ein Stecker-Solargerät für den Balkon installieren möchten. Diese Strom erzeugenden Geräte zum Anschließen und Loslegen (Plug-and-Play) können Sie auch ohne großen Planungs- und Installationsaufwand kaufen und nutzen. Im Gegensatz dazu müssen Sie bei Solaranlagen, die an oder auf Gebäuden installiert werden, zusätzliche technische und rechtliche Vorgaben einhalten. Den Anschluss an die Hauselektrik und ans Stromnetz muss von an einem Elektrofachbetrieb erledigt werden.
Wann lohnt sich eine PV-Anlage?
Heute ist es üblich, einen Teil des Sonnenstroms vom Dach selbst zu verbrauchen. Daher ist der Stromverbrauch im Haushalt ein wichtiger Faktor. Eine Solaranlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen. Denn für den Strom vom Dach müssen Sie viel weniger bezahlen als für den Strom aus dem Netz. Rund 30 % des Stromverbrauchs kann bei einer typischen PV-Anlage direkt selbst verbraucht werden. Wird dazu noch ein Batteriespeicher eingebaut, können rund 70 % erreicht werden. Ganz nebenbei können Sie mit dem Strom vom Hausdach Ihren Autarkiegrad erhöhen, also unabhängiger vom Stromanbieter werden.
Den Strom aus Ihrer PV-Anlage, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung, die ebenfalls zur Wirtschaftlichkeit der Anlage beiträgt.
Optimal für eine PV-Anlage sind eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern. Die Ausrichtung der Fläche und die Sonneneinstrahlung sind also entscheidend. Auch wenn Anlagen auf Ost- und Westdächern nicht so hohe Erträge bringen wie nach Süden ausgerichtete Flächen, sind diese heute auch oft sinnvoll. Das hat auch mit einer speziellen technischen Vorgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu tun. Denn Photovoltaikanlagen sollen nur maximal 70 Prozent der Nennleistung der Module ins Netz einspeisen. Bei Ost- und Westdächern bleibt die Maximalleistung der Gesamtanlage ohnehin meist unterhalb der 70-Prozent-Grenze, sodass durch diese Begrenzung kein Ertrag verloren geht.
Einen ersten Überblick darüber, ob das eigene Wohngebäude für Photovoltaik geeignet ist, bietet das Solarkataster des LANUV NRW. Ob sich eine Solarstromanlage für Sie rechnet, können Sie online mit dem Renditerechner der Stiftung Warentest abschätzen.
PV-Förderung
Wenn Sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe des Vergütungssatzes pro Kilowattstunde liegt aktuell bei 7,78 ct/kWh für übliche Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp und ist bis zum 01. August 2026 festgesetzt. Bezahlt wird dieser Vergütungssatz im Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre. Weitere Infos sowie die historische Entwicklung der Vergütungssätze finden Sie unter https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/eeg-verguetungen.
Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Voraussetzung ist aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister und bestimmte technische Eigenschaften der Photovoltaikanlage.
Die bundeseigene Förderbank KfW unterstützt den Kauf von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Darlehen über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270). Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter Erneuerbare Energien – Standard | KfW.
Für diejenigen, die bereits eine PV- Anlage besitzen und diese vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis Borken im Rahmen der Allianz für Klimaschutz eine Möglichkeit, diese noch gut nutzbaren Anlagen sinnvoll weiter zu betreiben. Hierzu können ab sofort Zuschüsse für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung im Zuge der Umstellung der PV-Anlagen auf Eigenverbrauch beantragt werden.
Gewonnenen Strom selbst nutzen oder einspeisen?
Den gewonnenen Strom selbst zu nutzen und dadurch weniger Energie aus dem Netz zu kaufen, lohnt sich mehr, als möglichst viel davon einzuspeisen. Denn der Strom vom eigenen Dach kostet bei einer Anlagengröße von 5 bis 10 kWp nur etwa 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während für Strom aus dem Netz derzeit rund 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen sind.
Um einschätzen zu können, wie groß der Anteil des Stroms ist, den Sie zuverlässig selbst erzeugen und nutzen können, sind drei Faktoren entscheidend:
- die Höhe Ihres Stromverbrauchs,
- dessen zeitliche Verteilung über den Tag und
- die Anlagenleistung der PV-Anlage.
Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einer 5-Kilowattpeak (kWp)-Anlage auf dem Hausdach erreicht z.B. einen sogenannten Eigenverbrauch von etwa 20 bis 30 Prozent, das bedeutet, dass dieser Anteil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. Der Eigenverbrauch lässt sich steigern, indem Sie den Stromverbrauch in die Produktionszeiten der Solaranlage verschieben, also etwa die Wasch- und Spülmaschine passend einschalten. Auch ein Energiemanagementsystem kann Ihnen dabei helfen, Solarenergie zu Hause effizienter zu nutzen. Ein solches Gerät steuert die Energieströme automatisch.
Mit dem Solarrechner der Verbraucherzentrale können Sie überschlagen, wie viel Solarstrom Sie im Haushalt verbrauchen können.
Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
Als Errichter meldet Ihr Installationsbetrieb die Solarstromanlage beim Stromnetzbetreiber an. Dieser ist Ansprechpartner für den Anschluss der Anlage ans Stromnetz. Er nimmt außerdem den Überschussstrom ab und vergütet Ihnen jede eingespeiste Kilowattstunde nach den Vergütungssätzen des EEG. An ihn müssen Sie bestimmte Daten einmalig und jährlich melden.
Zudem müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister eintragen. Meldepflichtig sind die Inbetriebnahme, die Stilllegung, technische Änderungen und auch ein Betreiber:innenwechsel.
Gewerbeanmeldung und Steuererklärung
Wenn Sie als Privatperson auf Ihrem Einfamilienhaus eine Solarstromanlage betreiben, müssen Sie dafür kein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat dazu bereits im Jahr 2010 eine eindeutige Empfehlung abgegeben.
Möchten Sie die Photovoltaikanlage möglichst unbürokratisch betreiben und eine jährliche Steuererklärung dafür vermeiden, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun - mit überschaubaren finanziellen Nachteilen. Falls Sie jedoch Ihre Solaranlage als Steuersparmodell nutzen möchten, sollten Sie prüfen, ob die eigene steuerliche Situation dazu geeignet ist und eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.
Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Borken
Unterschieden wird bei der Solarenergie zwischen Photovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sowie sogenannten Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFA). Die PVFA werden vorwiegend im Freiraum genutzt und sind aufgrund ihrer erheblichen Flächeninanspruchnahme in der Regel als raumbedeutsam einzustufen. Die Errichtung und eine Nutzung von PVFA geht in der Regel mit erheblichen Eingriffen in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt einher.
- Eingriffsbewertung_von_Freiflaechenphotovoltaik.PDF441,64 KB
- Vortrag-des-Bueros-ENWELO-im-Ausschuss-fuer-Natur-Umwelt-Landwirtschaft-und-Klimaschutz-zum-Leitfaden-zur-Steuerung-von-PV-Freiflaechenanlagen-im-Kreis-Borken-am-02.02.2023.PDF2,52 MB
- Privilegierte_Freiflaechenphotovoltaikanlagen_im_Aussenbereich_des_Kreises_Borken.pdf343,07 KB
Informatives zum Herunterladen
- Buergerenergiegesetz-NRW-2023-einfach-erklaert.pdf281,21 KB
- Vortrag-des-Bueros-ENWELO-im-Ausschuss-fuer-Natur-Umwelt-Landwirtschaft-und-Klimaschutz-zum-Leitfaden-zur-Steuerung-von-PV-Freiflaechenanlagen-im-Kreis-Borken-am-02.02.2023.PDF2,52 MB
- Privilegierte_Freiflaechenphotovoltaikanlagen_im_Aussenbereich_des_Kreises_Borken.pdf343,07 KB
Solarpotentialkataster
Strom aus Photovoltaik ist seit einigen Jahren eine wichtige Säule im Energiemix und für die Realisierung der Energiewende. Einen ersten Überblick darüber, ob das eigene Wohngebäude für Photovoltaik geeignet ist, bietet der Solarkataster des LANUV NRW. Das Solarpotenzial des Kreises Borken sowie Ihres Gebäudes können Sie im Energieatlas NRW prüfen:
Nützliche PV-Tools
Strommarktmonitoring
Wie entwickelt sich der Primärenergieverbrauch? Was bewegt sich bei Energieerzeugung? Wo steht Deutschland beim Ausbau Erneuerbarer Energien?
Das LANUK hat dazu ein Strommarktmonitoring entwickelt: www.strommarktmonitoring.nrw.de
Das Strommarktmonitoring zeigt unter anderem die aktuelle und zurückliegende Stromerzeugung in NRW nach Energieträgern. Weitere Grafiken zeigen den Stromverbrauch, Lastflüsse ins europäische Ausland und die Day-Ahead-Preise von Strom.
ALTBAUNEU
Auf der Internetseite AltbauNeu finden Sie Energieberater, Handwerker, Architekten und Ingenieure vor Ort. Zudem hilft das Fördernavigationssystem beim Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten.
Renditerechner der Stiftung Warentest
Solarstrom lohnt sich! Der Solarrechner der Stiftung Warentest ermittelt Kosten, Erträge und Rendite Ihrer Photovoltaik-Anlage.
Solarrechner
Mit diesem Online-Rechner können Nutzer überprüfen, ob eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage und/oder Steckersolaranlage (auch „Balkonkraftwerk“ genannt), wahlweise auch in Kombination mit einem Batteriespeichersystem und einem Elektrofahrzeug, finanziell und energetisch sinnvoll ist. Das Ergebnis ist eine erste grobe Abschätzung der Effektivität und Effizienz der Anlage bzw. der Anlagenkombination. Der Abschnitt „Wirtschaftlichkeit“ bietet zudem eine erste finanzielle Orientierung für die Planung des Vorhabens.
Energie kompakt: Online Beratung der Verbraucherzentrale NRW
Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Besonders bei der Planung einer Photovoltaikanlage, bietet sich eine Videoberatung an. Aber auch telefonisch steht Ihnen die Verbraucherzentrale NRW mit unabhängigem Rat zur Seite – ganz bequem von zu Hause aus. In der wöchentlichen Online-Beratung „Energie kompakt“ werden die ersten Fragen zu verschiedenen Energiethemen geklärt (PV jeweils mittwochs).












