Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Abfälle aus Industrie und Gewerbe

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt in Verbindung mit den dazugehörigen umfangreichen Katalogen und Verordnungen die Entsorgung von Abfällen. Dabei sollen Abfälle zum Wohl der Umwelt vorrangig vermieden, zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.

Besonderheiten für Industrie und Gewerbe

Für Abfälle, die außerhalb von privaten Haushalten anfallen, kommen zum Teil besondere Anforderungen zum Tragen. So müssen diese Abfälle getrennt werden und der Verbleib unter Umständen nachgewiesen werden. Auch beim Transport und beim Vermitteln von Abfällen bestehen besondere Anforderungen.

Trennen und Überlassen von Abfällen

Die Gewerbeabfallverordnung macht Vorgaben für die Trennung bei gewerblichen Siedlungsabfällen und bei Bau- und Abbruchabfällen. Danach müssen die Abfälle Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle und Restmüll voneinander getrennt werden. Bei Bau- und Abbruchabfällen ist eine zusätzliche Trennung von Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik erforderlich. Des weiteren haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden, diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen.

Der Kreis Borken hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet anfallenden Abfälle sicherzustellen. Mit der Durchführung seiner Entsorgungsaufgaben hat der Kreis Borken die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) beauftragt.

Nachweis über den Verbleib von Abfällen

Sowohl für gefährliche als auch für nicht gefährliche Abfälle aus Betrieben gibt es besondere Nachweis- und Registerpflichten. Geregelt werden diese Pflichten in der Nachweisverordnung (NachwV).

Ausführliche Erläuterungen zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen enthält die Vollzugshilfe der Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren.

Nachweisführung bei ungefährlichen HBCD-haltigen Dämmstoffen aus Bau- und Handwerkstätigkeiten

Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2644) regelt die getrennte Sammlung und Beförderung von POP-haltigen Abfällen, Nachweispflichten und Registerpflichten in Bezug auf den Umgang mit solchen Abfällen.

Der Kreis Borken hat zu diesem Thema eine Allgemeinverfügung zur Nachweisführung bei nicht gefährlichen HBCD-haltigen Dämmstoffen aus Bau- und Handwerkstätigkeit erlassen.

Informatives zum Herunterladen

Häufig gesuchte Dienstleistungen zum Thema

Themen, die Sie auch interessieren könnten