Abfallentsorgung
Die Aufgabe des Kreises Borken sowie der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet besteht darin, die Entsorgung der Abfälle für ihre Bürger sicherzustellen. Dabei sind die Städte und Gemeinden vorrangig für die Einsammlung der Abfälle und die Beratung ihrer Bürger in Fragen der Vermeidung, Verwertung und geordneten Entsorgung zuständig.
Aufgaben des Kreis Borken
Der Kreis hat die Entsorgung der Abfälle sowie die Beratung von Gewerbebetrieben in Abfallfragen zu gewährleisten. Dazu hat er die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) beauftragt, die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Abfallberatung, Abfallverwertung und Entsorgung wahrzunehmen.
Seine abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen hat der Kreis Borken mit der EGW in einem gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzept festgelegt.
Die konkreten Rahmenbedingungen für die Entsorgung sind in der Abfallentsorgungssatzung und der Gebührensatzung des Kreises sowie in der Entsorgungsordnung und der Entgeltregelung der EGW festgelegt. Auskünfte zu den bereitgestellten Entsorgungsanlagen, wie den Deponien, der MBA oder der Bioabfallkompostierungs- und Vergärungsanlage, deren Öffnungszeiten und Annahmekriterien sowie zum Schadstoffmobil erteilt die EGW. Fragen zur Einsammlung von Abfällen, z. B. zu Müllgefäßen, zum gelben Sack, Sperrmüll u. ä. sind an die Abfallberater der Städte und Gemeinden zu richten.
Informatives zum Herunterladen
- Abfallwirtschaftskonzept_Kreis_BOR_2022-2026_Stand_2021-12-16_compressed.cleaned.pdf1,82 MB
- Abfallentsorgungssatzung_vom_10.10.2024.pdf57,95 KB
- Abfallentsorgungssatzung_vom_29.09.2023.pdf57,93 KB
Wissenswertes rund um die Abfallentsorgung
Abfälle aus Industrie und Gewerbe
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt in Verbindung mit den dazugehörigen umfangreichen Katalogen und Verordnungen die Entsorgung von Abfällen. Dabei sollen Abfälle zum Wohl der Umwelt vorrangig vermieden, zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt, umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.Altlasten
Der unsachgemäße Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden bzw. grundwassergefährdenden Stoffen hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass insbesondere gewerblich genutzte Flächen durch Schadstoffe belastet wurden.Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist für alle am Entsorgungsvorgang Beteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer / Einsammler, Entsorger) verpflichtend vorgeschrieben.Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) das Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager durch.