Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist für alle am Entsorgungsvorgang Beteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer / Einsammler, Entsorger) verpflichtend vorgeschrieben. Alle Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und sonstigen Formulare, die in der Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle aufgeführt werden, müssen elektronisch geführt werden.
Details
Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens sind lediglich Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen generell ausgenommen. Für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren benötigen alle Beteiligten eine entsprechende EDV-Struktur sowie Signaturkarten und Kartenlesegeräte.
Bei der Beförderung von gefährlichen Abfällen sind vom nachweispflichtigen Beförderer bestimmte Unterlagen mitzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Informationsschrift Nr. 7 "Das elektronische Nachweisverfahren - Informationen zu Abfalltransporten" der gadsys.
Sach- und fachkundige Grundlagen und Erläuterungen zur Führung von abfallrechtlichen Nachweisen finden Sie in der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 27.
Informatives zum Herunterladen
- informationen_zum_eanv.pdf175,95 KB
- m27_vh_abfall-nachweisverfahren_2_1517834629.pdf534,04 KB
Weiterführende Links
Detaillierte Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) finden Sie unter den nachfolgenden Links.