Artenschutz
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz unterliegen wild lebende Tiere und Pflanzen einem allgemeinen Schutz, der vor menschlichem Einwirken auf Lebensräume, Lebensgemeinschaften sowie die Arten schützen soll. Ein Eingriff ist nur in Ausnahmefällen und aus vernünftigem Grund durch die Untere Naturschutzbehörde zu gestatten.
Allgemeine Informationen zu schutzfähigen Arten
Auch Wespen und ihre Nester fallen unter den allgemeinen Artenschutz. Darüber hinaus genießen einige Arten einen besonderen, stärkeren Schutz. Es handelt sich dabei um bedrohte oder gefährdete Arten, die in der Bundesartenschutzverordnung oder in europäischen Richtlinien aufgeführt sind. Hierunter fallen unter Anderem Hornissen, Hummeln und auch sämtliche europäischen Vogelarten, sodass es nicht gestattet ist ihre Fortpflanzungsstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Der Schutzstatus von sämtlichen Arten kann über die weiterführenden Links recherchiert werden.
Befreiung zum Handeln
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz bedarf die gewerbsmäßige Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen die Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
Darüber hinaus ist es verboten Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten zu besitzen und zu vermarkten. In speziellen Fällen kann dies jedoch erlaubt sein, weswegen Sie unbedingt den Kontakt zur Unteren Naturschschutzbehörde suchen sollten.
Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) regelt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. So ist der Besitz und die Vermarktung von in den Anhängen genannten Arten und ihren Erzeugnissen nicht gestattet.
Sollten Sie somit in den Anhängen genannte Arten oder ihre Erzeugnisse besitzen benötigen Sie eine sogenannte CITES-Bescheinigung, welche die Rechtmäßigkeit des Besitzes bescheinigt.
So ist es durchaus möglich, dass Sie Nachzuchten von gelisteten Arten halten oder im rechtmäßigen Besitz von Erzeugnissen sind, dies müssen Sie jedoch mittels der oben genannten Bescheinigung nachweisen. Besonders bei Auslandsreisen ist dies notwendig.
Der Fachbereich Natur und Umwelt beschäftigt sich dabei ausschließlich mit den Erzeugnissen, Bescheinigungen zu lebenden Tieren können Sie beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel erhalten.
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- Allgemeine Informationen zu schutzfähigen Arten
- Befreiung zum Handeln
- Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
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- Informationen zu einzelnen Tierarten
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Informationen zu einzelnen Tierarten
Hornissen, Wespen, Bienen
Informationen zum Umgang mit problematischen Insektennestern sowie das Antragsformular auf eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung eines Insektennestes finden Sie unter folgendem Link.
Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unscheinbarer, graubrauner Nachtfalter, der auch für Menschen eine Gefahr darstellen kann. Zwar ist der Schmetterling an sich harmlos, doch ab einem bestimmten Larvenstadium bilden die Raupen dieser Art eine Vielzahl sehr feiner Haare aus, die mit einem Nesselgift besetzt sind. Die mit Widerhaken versehenen Haare lösen aufgrund des enthaltenen Nesselgiftes unmittelbar nach Berührung allergische Reaktionen beim Menschen hervor. Die Beschwerden reichen von heftig juckenden Hautausschlägen bis zu Asthmaanfällen. In den vergangenen Jahren trat der Eichenprozessionsspinner vor allem im südwestlichen Teil des Kreises Borken (v.a. Isselburg, Bocholt, Rhede) auf.
Wenn Ihnen das Vorkommen eines Nestes des Eichenprozessionsspinners bekannt ist, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, um mögliche notwendige Maßnahmen zu klären.
Im Bereich Unterlagen und Formulare stehen eine Information des Fachbereichs Gesundheit und des Ministeriums für Umwelt, Landwirschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung.
Zum Nachlesen und Herunterladen
- Eichenprozessionsspinner_FB_53.pdf117,33 KB
- 66.3_Eichprozessionsspinner.pdf499,69 KB
Wölfe
Die nachfolgenden Internetseiten informieren rund um das Thema "Wolf":
- Informationen zum Wolfsgebiet „Schermbeck“, zur Förderrichtlinie Wolf, zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sowie zum Wolfsmanagementplan für NRW sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf
- Themenseite des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Wölfe in Nordrhein-Westfalen
- Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: https://dbb-wolf.de
Ihre Ansprechpersonen rund um das Thema Artenschutz
Gelegeschutz
Die Bestände von Wiesenvögeln verzeichnen massive Rückgänge. Der Erhalt von Kiebitz und Co. kann nur mit Landwirten gelingen, sodass der Kreis Borken eine Nestprämie erarbeitet hat, die bei durchgeführtem Gelegeschutz gewährt wird.