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Nestprämie Wiesenvögel

Die Bestände von bodenbrütenden Vogelarten wie Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe befinden sich in Nordrhein-Westfalen und auch Deutschland im massiven Rückgang. Für den langfristigen Erhalt dieser Arten sind daher Gelegeschutzmaßnahmen notwendig.

Allgemeine Informationen

Die Bestände der ehemaligen Charakterarten des Offenlandes wie des Brachvogels und der Rohrweihe befinden sich in einem unzureichenden, bzw. bei Kiebitz und Uferschnepfe sogar in einem schlechten Erhaltungszustand. Der massive Rückgang ist sowohl deutschlandweit, in Nordrhein-Westfalen, als auch im Kreis Borken zu beobachten. Vor mehreren Jahrzehnten waren Brachvogel und Uferschnepfe noch in vielen Gebieten zu sehen, der Kiebitz auf nahezu jeder Fläche zu finden. Mittlerweile kann die Uferschnepfe ausschließlich in einigen wenigen Naturschutzgebieten beobachtet werden und auch der charakteristische Ruf des Kiebitzes kann nicht mehr flächig vernommen werden.

Trotz der besorgniserregenden Bestandsrückgänge der „Wiesenvögel“ sind sie im NRW Vergleich im Kreis Borken noch mit am häufigsten verbreitet. Der Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, will hierbei seiner besonderen Verantwortung zum Erhalt dieser Arten durch eine Gelegeschutzprämie nachkommen und ist sich bewusst, dass der Schutz der Wiesenvögel nur gemeinsam mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzflächen gelingen kann.

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen richten sich an Bewirtschaftende von landwirtschaftlichen Flächen , die nicht mit naturschutzfachlichen Auflagen, wie z.B. bei der Teilnahme am Vertragsnaturschutz bzw. dem Feldvogelinselprogramm des Landes NRW oder mit Kompensationsverpflichtungen, belegt sind.

Maßnahmen und Höhe der Prämie

Gefördert wird das Engagement bei nachgewiesenem Schutz des Geleges. Die Auszahlung ist nicht an den Bruterfolg geknüpft.

Ein geschütztes Gelege ist auch bei künftigen Bewirtschaftungsgängen im aktuellen Jahr zu schützen.

Bei Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe (Vorkommen auf Acker- und Grünlandflächen) kann dies durch das lokale Aussparen des Nestes erfolgen.

Hierfür wird eine Prämie i.H.v. 75 € je Einzelgelege gewährt. 

Die Rohrweihe legt ihr Nest typischerweise in Röhrichten an. In der Agrarlandschaft wird das Nest jedoch regelmäßig in Wintergetreide bzw. vereinzelt in Ackergras gelegt. Hierbei besteht insbesondere im Zeitraum der Ernte und des Fruchtwechsels eine Betroffenheit. Da die Rohrweihe sehr störanfällig ist, soll ein Bereich von 25 x 25 m um das Gelege ausgespart und nicht befahren werden.

Hierfür wird eine Prämie i.H.v. 1200 € gewährt.

Antragsformular

Artenportraits

Kiebitz

Der Kiebitz (Vanellus vanellus) brütet auf Feuchtwiesen, Äckern und Brachen. Das Nest wird häufig auf dem Flurstück angelegt, wo er auch balzt. Da der Kiebitz ein Koloniebrüter ist, finden sich häufig auf einem Flurstück mehrere Kiebitzpaare. Der Kiebitz legt aktiv eine Brutmulde an, das Nest wird aus Stöckchen, Stroh und anderen Materialien gebaut. Ab Mitte März wird ein Gelege, welches i.d.R. aus vier Eiern besteht angelegt, die Eier sind rundlicher als beim Brachvogel und Uferschnepfe und ca. 4,6 cm lang. Die Punkte auf den Eiern sind dunkler (dunkelbraun bis schwarz) als beim Brachvogel und Uferschnepfe. Der Legeabstand beträgt 36 Stunden je Ei und trotz des Legeabstandes findet kein großer Zeitverzug beim Schlupf statt, die Brutdauer beträgt ca. 26 Tage. Bei Störungen ertönt ein schriller Warnruf. Die Küken werden nach ca. 36 Tagen flügge.

Für den Gelegeschutz soll ein schmaler Bereich von 2 m vor und nach dem Nest bei der Bewirtschaftung ausgespart werden.

Im absoluten Ausnahmefall kann ein Vollgelege (ab 4 Eiern) temporär mittels Dachpfanne versetzt werden. Es ist hierbei besonders wichtig zu beachten, dass das Nest nicht verändert wird und auch anschließend wieder an den ursprünglichen Standort zurückgesetzt wird. Die Dachpfanne sollte anschließend mit groben Material vorsichtig überdeckt werden.

Bei Nachfragen zur Methodik kontaktieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. (02861 / 681-6603)

Steckbrief:

  • Feuchtwiesen, Äckern und Brachen
  • Koloniebrüter, geringer Aktionsradius
  • Brutmulde mit Nest aus Stroh und anderen Materialien
  • Brutzeit: Ab Mitte März
  • Vollgelege: 4 Eier (ca. 4,6 cm lang, ± rundlich, dunkle Punkte)
  • Brutdauer: ca. 26 Tage
  • Küken nach ca. 36 Tagen flügge

Gelege:

Kiebitzeier

Jungtier:

Kiebitzküken

Adultes Tier:

Kiebitz

Brachvogel

Der Brachvogel (Numenius arquata) brütet ab Mitte März auf Feuchtwiesen, Äckern, Brachen und in der Heide. Auf einem Flurstück ist selten mehr als ein Brutpaar, während in Naturschutzgebieten auch mehrere Brutpaare vorkommen können. Der Brachvogel brütet auch mit Kiebitzen und Uferschnepfen auf einem Flurstück. Bei der Nestanlage wird vorhandenes Gras plattgedrückt und kein Nistmaterial eingetragen. Die Eier (ca. 6,7 cm lang) sind deutlich größer als beim Kiebitz, sowie breiter als Uferschnepfeneier. Die Punkte auf den Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich. Bei Störung des Geleges ertönt ein markanter Warnruf, der bei Küken sehr schrill ist, manchmal finden auch Scheinattacken bzw. ein naher Überflug auf Menschen statt. Die Küken werden nach ca. 36 Tagen flügge.

Für den Gelegeschutz des Brachvogels soll ein schmaler Bereich von 2 Metern vor und nach dem Nest bei der Bewirtschaftung ausgespart werden.

Steckbrief:

  • Feuchtwiesen, Äcker, Brachen, Heiden
  • Einzelbrüter, toleriert andere Arten
  • Brutmulde ohne eingetragenes Material
  • Brutzeit ab März / April
  • Vollgelege: 4 Eier (ca. 6,7 cm lang, an Basis breit, blass gepunktet, grau-grün
  • Brutdauer ca. 20 Tage
  • Küken nach ca. 36 Tagen flügge

Gelege:

Brachvogeleier

Jungtier:

Brachvogelküken

Adultes Tier:

Brachvogel

Uferschnepfe

Die Uferschnepfe (Limosa limosa) brütet auf Feuchtwiesen. Bruten außerhalb von Naturschutzgebieten sind im Kreis Borken nicht mehr bekannt. Die Eier sind etwas kleiner (ca. 5,6 cm lang) und schmaler als beim Großen Brachvogel. Die Eier werden im Abstand von 36 Stunden gelegt und trotz des Legeabstandes findet kein großer Zeitverzug beim Schlupf statt. Die Brutdauer beträgt ca. 22 bis 24 Tage. Die Küken werden nach ca. 30 Tagen flügge.

Für den Gelegeschutz der Uferschnepfe ist ein Bereich von 5 Metern vor und hinter dem Nest bei der Bewirtschaftung ausgespart werden. Da die Uferschnepfe äußerst sensibel auf Störungen im direkten Umfeld des Geleges reagiert, sollte der direkte Nestbereich nicht betreten werden und auch z.B. zur Markierung verwendete Stöcke äußerst zeitnah entfernt werden. Das um das Gelege befindliche Gras sollte nicht verändert werden, da z.B. bereits abgeknickte Halme in direkter Nähe des Nestes zu einer Aufgabe führen können.

Steckbrief:

  • Feuchtwiesen
  • Einzelbrüter, toleriert andere Arten
  • Brutmulde mit Pflanzenmaterial ausgepolstert
  • Brutzeit ab März / April
  • Vollgelege: 4 Eier (ca. 5,6 cm lang, grün-braun gesprenkelt)
  • Brutdauer ca. 25 Tage
  • Küken nach ca. 34 Tagen flügge, deutlicher Augenstreifen

Gelege:

Uferschnepfeneier

Jungtier:

Uferschnepfenküken

Adultes Tier:

Uferschnepfe

Rohrweihe

Die Rohrweihe (Circus aeruginosus) brütet ab Anfang April typischerweise Schilf. In der hiesigen Kulturlandschaft jedoch oftmals in Getreide bzw. auch Ackergras, zum Teil auch auf Brachen. Beim typischen Balzflug kreisen sie mit hohen Rufen über oder nahe potenzieller Brutflächen. Ein Anzeichen ist das Stöckchen eintragen in Schilf oder Getreide. Pro Gelege werden etwa vier bis fünf weiße bis bläuliche, sehr selten rötlich gefleckt, sehr runde Eier (ca. 4,7 bis 5,8 cm) gelegt. Der Legeabstand beträgt 2 bis drei Tage und die Brutdauer 31 bis 36 Tage, der Schlupf erfolgt zeitversetzt. Die Küken machen ab dem 38 Tag ihre ersten Flüge, allerdings werden sie erst mit 56 Tagen flügge und selbstständig, bis dahin kehren sie abends zum Nest als Schlafplatz zurück.

Als Schutzmaßnahme ist die Aussparung und Umfahrung (25 x 25 m) des festgestellten Brutplatzes bei Ernte bzw. Mahd nötig. Auch nach der Ernte ist der ausgesparte Bereich bei Bewirtschaftungsgängen nicht zu befahren. Da die noch stehende Kultur als Weisergatter für Bodenprädatoren wirkt, ist der Aufbau eines Elektrozaunes empfehlenswert, um so die Prädation zu verhindern.

Steckbrief:

  • ursprünglich Röhrichte, regelmäßig Getreide oder Ackergras, selten Brachen
  • Einzelbrüter
  • Nest aus eingetragenen Stöckchen
  • Brutzeit ab April
  • Typischerweise 4-5 Eier (ca. 4,7 – 5,8 cm cm lang, bläulich weiß, zeitversetzter Schlupf)
  • Brutdauer ca. 31 - 36 Tage
  • Küken nach ca. 56 Tagen flügge

Gelege:

Rohrweihe Eier

Jungtier:

Rohrweihe Küken
Rohrweihe

Adultes Tier:

männliche Rohrweihe, typisch dreifarbig
männliche Rohrweihe, typisch dreifarbig
Weibchen mit Nistmaterial, charakteristisch Schokobraun
Weibchen mit Nistmaterial, charakteristisch Schokobraun

Kontakt

Fachbereich Natur und Umwelt

E-Mail: info-umwelt@kreis-borken.de

Tel.: 02861/681-6603

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